Zur Senkung der Energiepreise Bundestag genehmigt erneut Ausnahme von der Schuldenbremse

Ein Milliardenpaket soll Strom und Gas für Verbraucher wieder günstiger machen. Um die Energiepreisbremsen zu finanzieren, hat der Bundestag zugestimmt, die Schuldenbremse erneut auszusetzen.
Das Reichstagsgebäude in Berlin

Das Reichstagsgebäude in Berlin

Foto: Maja Hitij / Getty Images

Um die geplanten Gas- und Strompreisbremsen zu finanzieren, hat der Bundestag erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Damit ermöglicht er dem Bund, zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Bezahlt werden sollen damit neben der Gas- und Strompreisbremse auch Hilfen für Unternehmen und die Stabilisierung von Gasimporteuren, die durch die Energiekrise in Schieflage geraten sind.

Ein Beschluss zur Aussetzung der Schuldenbremse ist nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich. Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne größere Kredite auskommen soll. Es gibt allerdings einen kleinen Spielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schulden gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen voraussichtlich nicht ausreichen.

Seit Beginn der Coronakrise 2019 hat das Parlament wiederholt hohe Kredite erlaubt. Zunächst ging es um Coronahilfen für Unternehmen und Bürger, inzwischen dagegen um die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine mit explodierten Energiepreisen und hoher Inflation.

Union kritisiert – SPD bringt mögliche zweite Abschlagszahlung ins Gespräch

Ein sogenannter Abwehrschirm soll diese Belastungen etwa mit einer Gas- und Strompreisbremse abfedern. Wie genau die zuletzt stark gestiegenen Preise für Gas und Strom gedrückt werden sollen, ist noch offen. Beim Gas hat eine von der Regierung eingesetzte Kommission vorgeschlagen, dass der Bund zunächst die Dezember-Rechnungen übernimmt. Ab März könnte dann eine Preisobergrenze für ein Grundkontingent von 80 Prozent des üblichen Verbrauchs greifen. (Lesen Sie hier, was Ihnen die Gaspreisbremse ganz konkret einbringt.)

Auch beim Strom ist ein solches vergünstigtes Basiskontingent im Gespräch. Indem nur ein Teil des Verbrauchs gedeckelt wird, will die Bundesregierung sichergehen, dass trotz des günstigeren Preises Energie gespart wird.

Mit Blick auf Kritik am späten Starttermin für die Gaspreisbremse nicht vor März verwies der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch auf Überlegungen, ob neben der bereits vorgesehenen Einmalzahlung für Dezember »noch eine weitere Abschlagszahlung« möglich sei. Außerdem wolle die Regierung auch Menschen in den Blick nehmen, »die mit Pellets oder mit Öl heizen«.

Scharfe Kritik kam in der Bundestagsdebatte von der Union. »Sie wollen einfach einen Geldsack haben, den wollen Sie in den Keller dieser Regierung stellen und dann erst wollen Sie überlegen, was Sie damit anfangen«, sagte deren Finanzexperte Mathias Middelberg im Parlament. »Es ist Schwachsinn, was sie machen«, sagte er. CDU und CSU unterstützten zwar den Gedanken der Gaspreisbremse, würden aber der Regierung nicht »eine Blanko-Zusage über 200 Milliarden Euro« geben, sagte Middelberg. Deren Vorgehen sei auch »verfassungsrechtlich ausgesprochen fragwürdig«.

kko/dpa
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