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Ermittlungen wegen Geldwäsche Gericht erklärt Durchsuchungen bei Oligarch Usmanow für rechtswidrig

Nach SPIEGEL-Informationen hätten Fahnder Jacht und Villen des russischen Unternehmers Alischer Usmanow nicht wegen Geldwäscheverdachts durchsuchen dürfen. Das hat ein Gericht entschieden.
aus DER SPIEGEL 22/2023
Megajacht »Dilbar«

Megajacht »Dilbar«

Foto:

Peter Seyfferth / IMAGO

Der russische Oligarch Alischer Usmanow hat einen juristischen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Frankfurt erklärte nach SPIEGEL-Informationen mehrere Durchsuchungen, die im vergangenen Jahr stattgefunden hatten, für rechtswidrig. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines Verfahrens wegen Geldwäsche gegen den Unternehmer. Gegen ihn wird zusätzlich wegen Steuerhinterziehung und Sanktionsverstößen ermittelt.

Um den Vorwurf der Geldwäsche gegen Usmanow zu untermauern, hatten Wirtschaftskriminalisten der BKA-Abteilung für Schwere und Organisierte Kriminalität knapp 90 Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken zusammengetragen, die auffällige Transaktionen beschrieben.

Das Gericht befand nun jedoch, dass für die Durchsuchungen bei Usmanow kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen habe. In ihrer Begründung stellte die Kammer zudem gravierende Mängel in den von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüssen fest.

So sei nicht annähernd ausreichend beschrieben worden, warum die Ermittler Usmanow der Geldwäsche verdächtigten. Der Vorwurf, dessen Milliardenvermögen beruhe vor allem auf in Russland begangenen Straftaten, sei zu pauschal. Allgemeinere Verweise auf womöglich dubiose Geschäftspraktiken und Offshore-Firmen allein reichten nicht aus.

Zudem kritisierten die Richter, dass sich die Ermittler in ihrer Argumentation stark auf ein YouTube-Video des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny gestützt hätten. Andere Belege für unsaubere Geschäftspraktiken hätten sie nicht vorgelegt. Usmanows Verteidiger teilten mit, die Entscheidung bestärke das Vertrauen ihres Mandanten in den deutschen Rechtsstaat. Sie weisen sämtliche Vorwürfe zurück.

Dass die beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen nun kurzfristig wieder herausgegeben werden müssen, ist jedoch unwahrscheinlich. Denn die Durchsuchungen waren auch mit Beschlüssen aus den anderen Ermittlungsverfahren gegen Usmanow abgesichert. Sie haben weiterhin Bestand. Zuletzt wies das Landgericht München II Usmanows Beschwerde gegen die Razzien in einem Verfahren wegen Sanktionsverstößen zurück.

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