EuGH-Urteil Dänischer Käse darf nicht Feta heißen

Feta: Nur der in Griechenland produzierte Käse darf so heißen
Foto: Orestis Panagiotou / epa / dpaOb Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen sind streng – und gelten auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor. Demnach dürfen Hersteller aus EU-Ländern auch in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die diesem besonderen Schutz unterliegen. Zudem sind Staaten dazu verpflichtet, mögliche Verstöße zu verfolgen, wie aus der Entscheidung hervorgeht.
Der EuGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark nichts dagegen unternommen hatte, dass dort erzeugter Käse unter Verwendung des Namens Feta in Drittländern verkauft wurde. Die EU-Kommission ging, unterstützt von Griechenland und Zypern, gegen dieses Verhalten vor. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die innerhalb der Europäischen Union verkauft würden, nicht aber in Drittländern.
Feta-Streit mit langer Vorgeschichte
Tatsächlich darf seit dem Jahr 2002 nur der in Griechenland nach bestimmten Kriterien hergestellte Käse Feta genannt werden, damals wurde die Ursprungsbezeichnung eingetragen – und führte prompt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Drei Jahre nachdem der griechische Schafskäse EU-weit geschützt worden war, hatten etwa Deutschland und Dänemark gegen die Eintragung geklagt. Ohne Erfolg: Der EuGH entschied, dass Feta auch künftig in Griechenland und nach genau festgelegten Regeln produziert sein müsse.
In der EU sind zahlreiche Agrarprodukte geschützt, weitaus mehr Lebensmittel besitzen aber nur eine sogenannte geschützte geografische Angabe. Dazu gehören etwa Lübecker Marzipan oder der Nürnberger Lebkuchen. Bei diesen Produkten muss mindestens ein Produktions- oder Weiterverarbeitungsschritt in der Region erfolgen, um den entsprechenden Schutz zu erhalten.