Zur Ausgabe
Artikel 41 / 71

Pkw-Maut Ex-Verkehrsminister Scheuer ließ keine Rückstellungen für Maut-Schadensersatz bilden

aus DER SPIEGEL 15/2022

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat keine Rückstellungen im Haushalt vor­genommen, um die Schadensersatzansprüche der Pkw-Maut-Betreiber bezahlen zu können. Sein Nachfolger in der Ampel-Koalition, Volker Wissing (FDP), muss dies nun nachholen. In der vorvergangenen Woche hatte ein Schiedsgericht dem Konsortium aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom genau dies zugebilligt. Die Entschädigungshöhe legten die Juristen zwar noch nicht fest. Sie folgten allerdings der rechtlichen Auffassung der Betreiber, denen Scheuer Fehlleistungen vorgeworfen und jegliche Schadensersatzansprüche abgesprochen hatte. Die Betreiber wiederum fordern vom Staat 560 Millionen Euro, unter anderem auch für den entgangenen Gewinn aus dem Projekt, den das Ministerium ihnen für den Fall eines Scheiterns des Wegezolls vertraglich zugesichert hatte.

Aus: DER SPIEGEL 15/2022

Das Fanal von Butscha

Hinrichtungen, Folter, Vergewaltigungen – über vier Wochen hinweg haben mutmaßlich russische Truppen in der Kleinstadt Butscha gewütet. Überlebende berichten von grauenhaften Szenen. Der Westen verhängt nun neue Sanktionen gegen Moskau. Und Ermittler bereiten Anklagen gegen die Tatverdächtigen vor.

Lesen Sie unsere Titelgeschichte, weitere Hintergründe und Analysen im digitalen SPIEGEL.

Zur Ausgabe

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte die geplante Pkw-Maut als nicht konform mit dem Europarecht gestoppt. Die Maut würde Ausländer auf den deutschen Autobahnen diskriminieren. Scheuer hatte sich vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags verantworten müssen. Dort hatte er die Verantwortung zurückgewiesen. Die Unterzeichnung der Verträge vor dem Gerichtsurteil sei gerechtfertigt gewesen, weil seine Rechtsexperten das Risiko eines negativen Urteils für gering erachtet hätten, argumentierte er. Warnungen anderer Gutachter ignorierte der Minister. Über die Schadensersatzansprüche hatte er sich erst nach Vertragsabschluss informieren lassen.

gt

Mehr lesen über

Zur Ausgabe
Artikel 41 / 71
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten