Existenzgründer Koalition einigt sich auf Nachfolger für Ich-AG
Berlin Die Neuregelung soll in der zweiten Jahreshälfte Ich-AG und Überbrückungsgeld ablösen. Dann soll ein Zweiphasen-Modell für die Förderung gelten, die Arbeitslosen bei Gründung einer Ich-AG gewährt wird, teilte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, heute mit. Die bisherige Regelung läuft Ende Juni aus. Danach werden nur noch bestehende Ich-AGs gefördert.
Nach dem neuen Modell sollen Arbeitslose in den ersten neun Monaten künftig Anspruch auf eine Förderung in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldanspruches und einer Pauschale von 300 Euro haben. Anschließend prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob sie für weitere sechs Monate eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat zahlt.
Damit verständigten sich die Koalitionsfraktionen äußerst spät auf einen Kompromiss. Union und SPD hatten monatelang über eine Nachfolgeregelung für die Ich-AG gestritten, die zum 30. Juni ausläuft. Hätten sich Union und SPD nicht geeinigt, hätte es zunächst keinen Ersatz für die Ich-AG-Regelung gegeben.
Bundesrat kann frühestens Anfang Juli zustimmen
Bereits jetzt wird die Neuregelung nicht mehr rechtzeitig in Kraft treten, da der Bundesrat frühestens Anfang Juli zustimmen kann. Der Bundestag soll das Gesetz Anfang Juni verabschieden.
Bislang erhalten die Gründer einer Ich-AG einen Zuschuss, mit dem sie vor allem ihre Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen können. Im ersten Förderjahr beträgt die Leistung monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro.
Im neuen Modell fällt auch die soll die Regelung bestehen bleiben, dass vor der Förderung die Tragfähigkeit der Existenzgründung geprüft wird. Die Arbeitsagentur kann bei Zweifeln an der persönlichen Eignung die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
Künftig sollen jedoch stärker als bisher Mitnahmeeffekte reduziert werden. Deshalb wird der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld I während der Förderung eins zu eins verbraucht. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestrestanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von drei Monaten.
Grüne kritisieren Modell als "unvernünftig"
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) begrüßte die Vereinbarung. Sein Sprecher sagte, Müntefering habe mehrfach deutlich gemacht, wie wichtig ihm eine Anschlussregelung für die Ich-AG sei.
In der Opposition stieß die Einigung auf Kritik. Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer bezeichnete es als "Ausdruck arbeitsmarktpolitischer Unvernunft", die Ich-AG abzuschaffen. Wissenschaftler hatten die Ich-AG zu den wenigen erfolgreichen Instrumenten der Hartz-Reformen gezählt.
Die Union wollte die Ich-AG ursprünglich ersatzlos abschaffen, weil das 2003 mit den Hartz-Reformen eingeführte Instrument finanziell aus dem Ruder lief. Im vorigen Jahr gab die Bundesagentur für Arbeit 1,35 Milliarden Euro für Ich-AGs aus - rund 650 Millionen Euro mehr als im Haushalt geplant.
Mit dem neuen Gründerzuschuss fanden Union und SPD einen Kompromiss zwischen dem Wunsch der Union, die Förderung in das Ermessen der Arbeitsvermittler zu stellen, und der Forderung der SPD, es bei einer Leistung zu belassen, auf die Arbeitslose Anspruch haben.
ank/AP/ddp/Reuters