Kontrolle der Privatvermieter Fiskus prüft Versteuerung von Airbnb-Einnahmen

Mancher verdient sich mithilfe der Onlineplattform Airbnb etwas als Vermieter hinzu. Doch nicht jeder denkt dabei möglicherweise an die Steuer. Das könnte teuer werden. Die Finanzämter prüfen nun genauer.
Mietshäuser in Hamburg: Viele Privatwohnungen werden auch bei Airbnb angeboten

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Foto: Marcus Brandt / dpa

Die Finanzämter sind Vermietern auf der Spur, die die Vermittlungsplattform Airbnb nutzen und ihre Einnahmen nicht versteuern: In bislang 41 Fällen sei ein Steuer-Mehrergebnis von insgesamt knapp 93.000 Euro festgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart.

Die Sondereinheit Steueraufsicht (SES) verschickte bis Ende Dezember 2022 insgesamt 308 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter im Südwesten. Diese überprüften, ob die Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014.

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss. Nun durchforsten die Ämter sie.

Die SES mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gibt es seit 2014. Die Männer und Frauen sind darauf spezialisiert, umfangreiche Datensätze zu analysieren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergegeben werden können.

kig/dpa
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