Fonds in Luxemburg Minireform schafft Riesensteuerschlupfloch
Düsseldorf - Die Nachricht aus dem kleinen Nachbarland dürfte die deutschen Steuerbehörden nicht gerade erfreuen. Luxemburgs Regierung um Premierminister Jean-Claude Juncker hat mit einer kleinen Änderung der dortigen Finanzgesetze ein gewaltiges Steuerschlupfloch in Deutschland geschaffen.
Junckers Beamte haben das sogenannte Spezialfonds-Gesetz überarbeitet, das von 1991 an exklusiv für professionelle Fondsanleger günstige Anlagemöglichkeiten vorsah - bis vorgestern. Jetzt haben auch Privatinvestoren die Möglichkeit, von diesen attraktiven Steuervorteilen zu profitieren. Welche das sind, haben die Experten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers bereits im Dezember vergangenen Jahres einem erlauchten Zuhörerkreis bei einem "Executive Lunch" präsentiert.
Ab sofort kann jedermann in Luxemburg seinen persönlichen Investmentfonds betreiben; das Gesetz über Spezialfonds sieht ausdrücklich vor, dass selbst Ein-Anleger-Fonds zulässig sind. Und das macht sich in barer Münze bemerkbar.
Wer seine Wertpapiergeschäfte ab jetzt nicht mehr über sein privates Depotkonto abwickelt, sondern über seinen Luxemburger Investmentfonds, spart schließlich jede Menge Steuern. Denn alle zwischenzeitlich auflaufenden Gewinne aus dem Wertpapierkauf und -verkauf bleiben für solche Fondsanleger lange Zeit steuerfrei.
Das ist ein gewaltiger Renditevorteil. Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen.
Gewinne steuerfrei reinvestieren
In diesem Moment langt zwar auch die Staatskasse hierzulande zu und die Abgeltungsteuer wird für Luxemburger Fondsfüchse ebenfalls fällig. Aber der deutsche Fiskus kann den Investoren selbst dann den wichtigsten Investmentvorteil nicht mehr streitig machen.
Denn da alle zwischenzeitlich aufgelaufenen Gewinne steuerfrei geblieben sind, haben die Privatfondsinvestoren ihr Bares komplett reinvestieren können. Somit übersteigt ihr Investmentvermögen das der deutschen Steuerpflichtigen immer mehr, Jahr für Jahr, mit jedem erfolgreichen Wertpapiergeschäft, selbst wenn die einzelnen Finanzgeschäfte an sich nicht besser als die der braven Steuerzahler gelaufen sind.
"Die Abgeltungsteuer, wie sie das Bundesfinanzministerium durchsetzt, wird hierzulande zwar wohl nicht wie gewollt zu einer durchgängigen Steuervereinfachung führen", sagt Andreas Fink, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management. "Aber die nebenbei entstehenden Nachteile gegenüber manchen Steuervorschriften in unseren Nachbarländern werden sicher zur Steuerflucht reizen."
Einige deutsche Banken stehen nach Informationen von manager-magazin.de tatsächlich schon parat, um ihren Kunden den Weg nach Luxemburg zu ebnen: Pressemitteilungen werden vorbereitet, die Reklame der Edelhäuser läuft an, Hochglanz-Werbebroschüren gehen in den Druck.
Einen weiteren Steuertrick der Luxemburg-Investments wollen die Banker dabei besonders weit vorne in ihren Heftchen nennen: Anleger mit eigenem Fonds in Luxemburg dürfen selbst bestimmen, wann die Fondserträge auf das eigene Girokonto fließen sollen. Wer als Selbstständiger beispielsweise weiß, dass er im kommenden Jahr einen deutlich niedrigeren Einkommensteuersatz haben wird, weil die Geschäfte gerade nicht so gut laufen, überweist sich die Fondsgewinne genau zu diesem Zeitpunkt. Dann nutzt er die eigene Niedrigsteuerphase geschickt aus, um seine exklusiven Fondsgewinne so vollständig wie möglich nach Deutschland zu bugsieren.
Geschlossene Gesellschaft
Doch auch für Angestellte mit stetig hohen Einkommensteuersätzen lohnt die Sache nach Meinung von Finanzexperten. Sie sollten ihre Fondserträge am besten viele Jahre gar nicht anrühren, raten die Steuerfachleute, sondern erst im eigenen Ruhestandsalter darauf zurückgreifen. Weil dann viele Bundesbürger weniger Geld verdienten als während ihres Berufslebens, könnten sie sich dann ebenfalls eine Phase niedriger Einkommensteuersätze zunutze machen.
Finanzexperten rechnen schon jetzt mit blendenden Geschäften des Luxemburger Staates. Denn die neue Steuerregel tritt genau zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem in Deutschland heiß über die zusätzlichen Steuerbelastungen für Sparer diskutiert wird, etwa durch die Abgeltungsteuer oder die Halbierung des Sparerfreibetrags. Die Änderung der Spezialfondsregeln könnte den Luxemburgern deshalb einen kleinen Wirtschaftsschub liefern.
Schon heute verfügen die Luxemburger Spezialfonds nach Angaben der Finanzkommission CSSF des Nachbarlandes über ein Nettovermögen von mehr als 70 Milliarden Euro. Alle Finanzdienstleistungsgeschäfte zusammengerechnet machen schon jetzt gut zehn Prozent des luxemburgischen Bruttoinlandsprodukts aus.
Das neue Steuerschlupfloch des Nachbarlandes hat allerdings einen Haken: Es dürfen nur wohlhabende Investoren nutzen. Die Mindestanlagesumme für einen Luxemburger Privatfonds beträgt 1,25 Millionen Euro. Davon müssen 125.000 Euro sofort angezahlt werden, der Rest ist binnen zwölf Monaten fällig. Die meisten deutschen Sparer werden deshalb von dem Steuerschlupfloch ausgesperrt bleiben.