Markenverletzung Hersteller für Tierkleidung darf nicht »The Dog Face« heißen

Bekleideter Hund (Symbolbild): Der Hersteller für Tierkleidung »The Dog Face« braucht einen anderen Namen
Foto: PATRICK DOYLE/ REUTERSEs war eine ungewöhnliche Markenverletzung, mit der sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst hat: Die Richter untersagten im Eilverfahren einem Hersteller von Tierkleidung, seine Produkte unter dem Namen »The Dog Face« zu verkaufen. Grund sei die bewusste Nähe zur bekannten Outdoor-Kleidungsmarke »The North Face«, berichtete die Justiz. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Die Markenrechte zu »The North Face« würden durch die Tierkleidung beeinträchtigt, befanden die Richter. Es komme dabei nicht darauf an, dass Markenname wie auch die verwendeten Markensymbole nur ähnlich zu den Originalen seien. Es genüge, dass Kunden annehmen könnten, dass »The North Face« ihr Sortiment auf Hundekleidung erweitert habe, »um es dem sporttreibenden Hundebesitzer zu ermöglichen, seinen Outdoor-Sport im Partnerlook mit dem Tier zu betreiben.«