BETRIEBSRÄTE Frech geworden
Im Mai 1976 erhielten die Chefs der Stilmöbelfabrik L. E. Flicker KG in der westfälischen Kleinstadt Gronau, Ortsteil Epe, Besuch von der Polizei.
Die Beamten trugen eine Anzeige der Gewerkschaft Holz und Kunststoff in der Tasche und begehrten unverzüglich Einblick in den Aktenschrank. Dort fanden sie -- versteckt zwischen Lohn- und Gehaltslisten -- Ablichtungen von Briefen zwischen der Gewerkschaft und dem Betriebsrat der Firma: Die Firmenleitung hatte sich gestattet, den Postverkehr des Betriebsrats tätig zu überwachen.
Fast einhundert Straftaten und Ordnungsverstöße der Arbeitgeber gegenüber den Betriebsräten sind nach Erhebungen des DGB im vergangenen Jahr vor Staatsanwälten und Behörden gelandet: »Die Arbeitgeber«, so Albert Graff, Sprecher der IG-Metall-Zentrale in Frankfurt, »sind einfach frecher geworden.«
Als Grund erkannten Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte die flaue Konjunktur, den Mangel an Beschäftigung. »Die hohen Arbeitslosenzahlen«, klagt etwa der Kölner IG-Metall-Funktionär Walter Malzkorn, »werden von den Unternehmern zunehmend genutzt, um die Interessenvertretung der Arbeitnehmer unter Druck zu setzen.«
»Vor allem in kleineren und mittleren Betrieben«, so der Duisburger Rechtsschutz-Sekretär Karl-Heinz Bendorf, nehmen die Repressalien gegen Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute zu. Denn gerade in patriarchalisch geführten Unternehmen wird der Herr-im-Haus-Standpunkt gelegentlich auch gegen das Betriebsverfassungsgesetz praktiziert.
Als die Angestellten der Düsseldorfer Maschinenfirma Industrie-Technik Erich A. Hindermann einen Betriebsrat gründen wollten, ließen die Vorgesetzten wissen: »Wenn wir den erwischen, der uns das eingebrockt hat, der geht weinend aus dem Betrieb.«
Als die Chefs des Nürnberger Metallbetriebes Hans Wiegel KG erfuhren, daß die 120 Mann starke Belegschaft einen Betriebsrat installieren wollte, erteilten sie dem Wortführer Hans Markilla Kündigung und Hausverbot. Als der Geschaßte sich dann per einstweiliger Verfügung Zutritt zum Betrieb erzwang, wurde er mit einer fristlosen Kündigung bedacht.
Der Seniorchef des Elektronikunternehmens Lubra Electronic Ing. L. Braum & Sohn GmbH & Co. KG im bayrisch-österreichischen Grenzort Laufen wollte seine Leute mit der Behauptung verschrecken, die Hausbank werde ihm keinen Kredit mehr geben, wenn ein Betriebsrat gewählt werde.
Als die Bank kühl mitteilte, dies sei »kein Kriterium für eine Kreditentscheidung«, warf der Firmenpatriarch einen Betriebsratskandidaten hinaus und verkündete ihm vor versammelter Belegschaft, daß ab sofort sein Lohn gepfändet sei.
Obwohl die Funktionäre der Gewerkschaft in jedem Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern kraft Gesetz Wahlen vorbereiten dürfen und die Kandidaten unter Kündigungsschutz stehen, nimmt das Interesse, in den Betriebsrat zu gehen, denn auch nicht gerade zu: »Die wissen natürlich«, so Manfred Leiss, Leiter der IG-Metall-Betriebsräte-Abteilung, »daß eine Kandidatur nicht risikolos ist.«
Härter als vorher aber stehen auch etablierte Betriebsräte bei den Arbeitgebern unter Beschuß. Denn auch die Auseinandersetzungen um die Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes« das 1972 zugunsten der Arbeitnehmer novelliert wurde, nehmen zu.
Arbeitsgerichtsprozesse, Schieds- und Einigungsverfahren, so IG-Metall-Leiss, »die viele Unternehmen ihres öffentlichen Ansehens wegen früher gemieden haben, sind heute ein kalkuliertes Risiko«. Die Arbeitgeber gehen es ein, weil sie bei schlechter Beschäftigungslage um den Betriebsfrieden kaum noch fürchten müssen.
Einer der beliebtesten Streitpunkte ist dabei das Recht der Räte, auf Kosten des Arbeitgebers an Schulungskursen der Gewerkschaft teilzunehmen. Sehr oft, so die Gewerkschafter, werden die Kosten, die der Betriebsrat verursacht, als Vorwand benutzt, um die Arbeit der Räte zu erschweren.
Am meisten freilich klagen die Betriebsräte nicht über den offenen, sondern über versteckten Widerstand der Unternehmen, die gelegentlich mit persönlichen Pressionen verbunden sind. Solche Versuche, so Gewerkschafter Leiss, »sind zwar bekannt, aber leider meistens rechtlich nicht beweisbar«.
Doch selbst wenn Delikte einmal aktenkundig werden -- vor Gericht kommen die Arbeitgeber manchmal ganz gut davon. Als die IG Metall den Kölner Unternehmer Josef Heinrichs, der den Betriebsrat auch als »Bandenrat« titulierte, wegen Störung der Arbeit des Betriebsrats angezeigt hatte, wurde das Verfahren rasch im Vergleichsweg beendet, nachdem Heinrichs eine 500-Mark-Spende an das Rote Kreuz überwiesen hatte.
»Man gewinnt fast den Eindruck«, so der DGB-Rechtsexperte Wolfgang Schneider, »als ob Verstöße gegen betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen als »Kavaliersdelikte« behandelt werden.«
Diese Erfahrung haben auch die Beschäftigten der Plattenspieler-Firma BSR Germany aus Hildesheim gemacht. Sie nämlich hatten den Verkaufsleiter Dietmar Steinweg verklagt, weil er die Bildung eines Betriebsrates ungesetzlich behindert habe.
Als Steinweg zum Prozeß nicht erschien, wollte der Kammervorsitzende Ulrich Vultejus den Abwesenden festnehmen und zwangsweise vorführen lassen. Da aber ließen die Arbeitgeber den Richter, der ÖTV-Mitglied war, für befangen erklären. Vultejus mußte den Prozeß abgeben, und Steinweg wurde von einem anderen Kammervorsitzenden zu 1000 Mark Geldbuße, zahlbar in zwei Raten, verurteilt.