Cum-Ex-Geschäfte Kanzlei Freshfields tief in Steuerskandal verstrickt

Mit dubiosen Dividendendeals haben Banken und Finanzkonzerne mehr als zehn Milliarden Euro Steuern hinterzogen. Nach SPIEGEL-Informationen spielte die Großkanzlei Freshfields dabei eine wichtige Rolle.
Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln

Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln

Foto: imago/Manngold

Die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat in einem der größten Steuerskandale der deutschen Geschichte eine größere Rolle gespielt als bisher bekannt.

Bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften erzielten Anleger Gewinne auf recht zweifelhafte Weise: Durch komplizierte Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag wurde der Fiskus so ausgetrickst, dass er die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Dividenden zweimal erstattete. Insgesamt wurde der Staat so um mehr als zehn Milliarden Euro betrogen.

Freshfields-Anwälte erstellten unter anderem für die mittlerweile insolvente Maple Bank über Jahre etliche Gutachten zu diesen Geschäften. Das berichtet der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

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Cum und Ex: Vereinfachtes Modell eines Dividendendeals

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Außerdem beriet Freshfields die internationalen Finanzkonzerne Macquarie, Fortis und Barclays. Anwälte der Kanzlei warnten zugleich schon früh Finanzbeamte vor den Cum-Ex-Deals. Im März 2006 sowie 2008 und 2009 hielten der Freshfields-Anwalt Ulf Johannemann, der am kommenden Donnerstag als Zeuge vor den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss geladen ist, und ein Kollege ein Seminar an der Bundesfinanzakademie. Dort erklärten sie, wie diese Geschäfte auch unter dem neuen Jahressteuergesetz 2007 funktionieren.

Eine der vielen Freshfields-Expertisen für Maple aus dem Jahr 2007 zeigt eine Art Kreislaufgeschäft, bei dem über den Dividendenstichtag ausgeliehene Aktien von der Maple-Niederlassung in Großbritannien nach Deutschland und über Maple in Italien wieder zurückgegeben werden können. Auf diese Weise konnte sich die deutsche Niederlassung Kapitalertragsteuer erstatten lassen, die offenbar nicht gezahlt worden war. Freshfields befand den Deal für steuerlich unbedenklich.

Zum "Beratungsspektrum" habe das Erstellen von Gutachten gehört, bestätigt das Unternehmen, "auf Grundlage von abstrakt vorgegebenen Sachverhalten. Die Entscheidung über Transaktionsstrukturen und über die Durchführung von Geschäften" habe beim jeweiligen Mandanten gelegen.

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