Gema will Tchibo bremsen
Der Versuch des Kaffeerösters Tchibo, alte Beatles-Songs zu verramschen, beschäftigt weiter die Gerichte. Nachdem kürzlich die Klage der Plattenfirma Emi gegen die Auslieferung der Tchibo-CD-Box verworfen wurde, versucht nun die Gema, Tchibo zu bremsen. Die Inkasso-Gesellschaft der Komponisten weigert sich, die von Tchibo und seinem CD-Hersteller Magna angebotenen Tantiemen anzunehmen. Das ist um so bemerkenswerter, als es hier um einen Betrag von fast einer Million Mark geht, der dem Songschreiber Paul McCartney sowie den Erben seines Mitstreiters John Lennon zusteht. Daraufhin verklagten Tchibo und Magna die Gema; per Gesetz sei sie zur Annahme der Tantiemen verpflichtet. Eine Lücke im Urheberrecht hatte Tchibo schon zum Sieg über die Emi, die Plattenfirma der Beatles, verholfen. Anders als deutsche Künstler, deren Musik 50 Jahre urheberrechtlich geschützt ist, genießen ausländische Künstler hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen nur eine Schutzfrist von 25 Jahren. Die Beatles-Platten aus den Jahren vor 1966 können somit beliebig kopiert werden. Emi hat deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen.