Stornierungen wegen Corona Gericht erklärt Rückerstattungsklausel von Austrian Airlines für ungültig

Austrian Airlines verweigert Kunden nach Flugausfällen die Rückerstattung der Ticketkosten, wenn diese über Onlinedienstleister gebucht wurden. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht in Wien entschied.
Maschine der Austrian Airlines: Klausel ungültig

Maschine der Austrian Airlines: Klausel ungültig

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Silas Stein/ dpa

Die Lufthansa-Tochter Austrian Arlines (AUA) hat vor Gericht eine Verbraucherklage wegen einer Vertragsklausel über Flugpreis-Rückerstattung nach Flugausfällen verloren. Die Klausel sei rechtlich nicht zulässig, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) mit. Laut VKI hatte die AUA auf die besagte Klausel verwiesen, nachdem Fluggäste nach Stornierungen aufgrund der Coronapandemie eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten gefordert hatten. Von Austrian Arlines war vorerst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Klausel findet sich in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste (ABB) sowohl bei der AUA als auch der Konzernmutter Lufthansa und wird als sogenannter Erstattungsbeschränkungsvermerk bezeichnet. Dieser besagt, dass Erstattungen nur an die Personen geleistet werden, die den Flugschein bezahlt haben. Beschwert hatten sich laut VKI vor allem Personen, die über Onlineplattformen gebucht hatten. Oftmals handle es sich um Buchungsportale, die ihren Sitz im Ausland haben und häufig schwer greifbar seien.

»Das Urteil bedeutet, dass die AUA direkte Rückerstattungen an Fluggäste künftig nicht mehr unter Verweis auf diese Klausel verweigern darf«, sagte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller. Wie die Airline auf das Urteil reagieren wird, ist offen. »Das Gericht hat eine dreimonatige Umsetzungsfrist gesetzt, bis dahin muss der Missstand beseitigt werden«, sagte Kemetmüller.

Der Verein rät Fluggästen, die von einer solchen Absage betroffen waren, ihre Ansprüche gegenüber der AUA unter Verweis auf das Urteil erneut geltend zu machen. Wie viele Fluggäste betroffen sind, konnte der Jurist nicht nennen. Die Beschwerden, die beim VKI eingegangen waren, erfolgten hauptsächlich im Frühjahr 2020 als wegen der Coronapandemie zahlreiche Flüge ausgefallen waren.

mik/Reuters
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