Gericht stoppt Regierungsentscheidung SPD-Politikerin Morsch darf nicht Vizepräsidentin am Bundesfinanzhof werden

SPD-Politikerin Anke Morsch (Archivbild): Ernennung zur Bundesfinanzhof-Vizepräsdentin »rechtsfehlerhaft«
Foto: Becker&Bredel / IMAGODer Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs gestoppt. Grund ist, dass die frühere Bundesregierung der auserkorenen Richterin Anke Morsch nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug für den Posten in München gab. Das Bundesjustizministerium habe »rechtsfehlerhaft« gehandelt, teilte das Gericht mit .
Drei unterlegene Bewerberinnen und Bewerber für den Vizeposten am höchsten deutschen Steuergericht seien eigentlich höher qualifiziert gewesen. Das Bundesjustizministerium habe in seinem Auswahlverfahren weder von einem Gleichstand noch von einem Vorsprung der ausgewählten Bewerberin ausgehen dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, gegen die der Bund Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Morsch (SPD) war früher Justiz-Staatssekretärin im Saarland. Ihre Auswahl war von Beginn an umstritten. Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am Bundesfinanzhof hatten das Prozedere teils scharf kritisiert. Dabei geht es um die Frage, ob das Bundesjustizministerium politisch genehme Kandidatinnen und Kandidaten auf Führungsposten hievt, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen. Die Entscheidung für Morsch war noch zu Zeiten der Großen Koalition gefallen.
In den Auswahlkriterien ist eigentlich vorgesehen, dass Bewerber für Führungsstellen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch Morsch erfüllt dieses Kriterium nicht.
Auch Ernennung des Finanzhofpräsidenten in der Kritik
Anderthalb Jahre lang war bei Deutschlands oberstem Finanzgericht auch der Chefposten vakant. Ende Januar wurde schließlich Hans-Josef Thesling zum Präsidenten ernannt. Er war zuvor Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf. Auch hier hatte es Kritik und internen Widerstand wegen mangelnder Bundesfinanzhof-Erfahrung gegeben. Thesling gilt als CDU-nah.