Schlappe für Hipp Gericht verbietet irreführende Kindermilch-Werbung
Eine Hipp-Werbung legt nahe, dass Kinder siebenmal mehr Vitamin D brauchen als Erwachsene. Das Landgericht München bezeichnet diese Aussage als irreführend.
Milchprodukte von Hipp (Archivbild)
Foto: Franziska Kraufmann/ dpaDas Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Konkret geht es um Sätze wie "7x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich" und "Kleinkinder benötigen bis zu 3x mehr Calcium und sogar 7x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht".
Die Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind siebenmal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.
"Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird", teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. "Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel."
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