Gesundheitsfonds Einheitlicher Krankenkassensatz soll bei 15,6 Prozent liegen

Für die meisten gesetzlich Versicherten wird's im kommenden Jahr teurer: Nach Informationen des SPIEGEL soll der einheitliche Beitragssatz bei 15,6 Prozent des Bruttolohns liegen - deutlich mehr als die meisten heute zahlen.

Hamburg - Wie aus Berechnungen der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hervorgeht, wird der im kommenden Jahr erstmals einheitlich festgelegte Beitragssatz mit 15,6 Prozent des Bruttolohns 0,7 Prozentpunkte über dem bisherigen Durchschnittsbeitrag liegen. Das entspricht einer Zusatzbelastung von bis zu 300 Euro jährlich pro Kassenmitglied.

Nachdem Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den niedergelassenen Ärzten einen Honoraraufschlag versprochen hat, fürchtet die AOK allein hierdurch Zusatzkosten von 2,5 Milliarden Euro. Mindestens 1,5 Milliarden Euro zusätzlich veranschlagt die AOK für die stationäre Versorgung. Bei mehreren Gesprächen mit Gesundheitspolitikern von Union und SPD warnten die Kassenmanager deshalb davor, weitere Wahlkampfgeschenke an Ärzte oder Krankenhäuser zu verteilen.

Experten zufolge hat fast jede zweite Krankenkasse in diesem Jahr bereits ihren Beitragssatz erhöht. Nach Angaben des Verbraucherportals Krankenkassen.de sind 95 Kassen mit 17,5 Millionen Versicherten inzwischen teurer als Ende 2007. Befragt wurden 205 der derzeit von 217 gesetzlichen Krankenkassen. Als Grund für die Erhöhungen haben die Kassen die stark gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen an. Nur fünf Kassen hatten zum Jahresbeginn ihren Beitragssatz gesenkt.

Rein theoretisch werden alle Krankenkassen mit der Einführung des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr den gleichen Beitragssatz verlangen. Die Einnahmen fließen in einen gemeinsamen Topf und werden von dort an die Versicherungen ausgeschüttet. Sollte eine Kasse mit dem Betrag, den sie daraus erhält, nicht auskommen, kann sie von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen - bis zu einem Prozent des Monatseinkommens oder, unabhängig vom Einkommen, bis zu acht Euro. In diesem Fall kann der Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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