Gleichberechtigung EU besiegelt Frauenquote für Aufsichtsräte

Unternehmensvorstände (Symbolbild): Bis Ende 2026 mindestens 40 Prozent
Foto: Oliver Berg / dpaIn den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen gilt künftig eine europaweite Frauenquote: Die EU-Staaten besiegelten die Vorgabe, teilte der Rat mit. Dies werde helfen, »die Hürden abzubauen, die Frauen oft in ihrer Karriere vorfinden«, erklärte der stellvertretende tschechische Ministerpräsident Marian Jurecka, dessen Land bis Jahresende den Mitgliedstaaten vorsteht.
Ziel ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU deutlich zu erhöhen. Bis Ende 2026 sollen solche Firmen mindestens 40 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen 33 Prozent erreicht werden.
Die EU-Staaten müssen die Richtlinie zu Führungspositionen nun in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung kann sich dabei auf eine Ausnahmeregel für Länder berufen, in denen bereits »ebenso wirksame Maßnahmen« ergriffen wurden. In Deutschland hatte sich zuletzt die Große Koalition Ende 2020 auf eine Frauenquote geeinigt. Große deutsche Unternehmen müssen ihre Aufsichtsräte demnach in der Regel mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzen.