Google und Co Experten warnen vor Informationsübermacht
Berlin - Man solle die "Macht der Suchmaschinen nicht unbeobachtet lassen", erklärte Marcel Machill von der Universität Leipzig auf der Berliner Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung. Ein Fazit, zu dem viele Wissenschaftler auf dem Treffen kamen, bei dem es um den wachsenden Einfluss der Internet-Datenseiten ging. Der Einfluss der Online-Suchmaschinen bei der Meinungsbildung wird nach Ansicht der Experten, die sich bei dem Treffen zusammenfanden, bisher völlig unterschätzt.
Obwohl die Anbieter den globalen Zugang zu Netzinhalten erleichterten, hätten sie sich im gesellschaftlichen und medienpolitischen Bereich als "ein Medium mit Informationsmacht" etabliert, erklärte etwa Veranstaltungsleiter Machill. Vor allem die drei großen US-Suchmaschinen Google, Yahoo und MSNsearch, die ein weltweites Oligopol beherrschten, seien bei der Aufbereitung von Inhalten "nur selten transparent". Die drei Anbieter hätten dabei zusammen mehr als 90 Prozent Marktanteil und seien so zum regelrechten Informationsfilter geworden.
Die Suchmaschinen seien von erheblichem öffentlichen Interesse und fielen daher "in den Bereich der Medienpolitik" und unter das Gesetz der Rundfunkfreiheit, betonte Machill. Deshalb seien auch seitens der Politik neue Instrumente zur Selbstregulierung gefordert. Deutsche Medien hätten 2005 einen Verhaltenskodex unterzeichnet, "um die Macht der Suchmaschinen nicht unbeobachtet zu lassen", sagte Machill. Doch insgesamt sei der Suchmaschinensektor für die Medienpolitik in weiten Teilen noch unerschlossenes Gebiet.
Nur 20 Treffer werden angeguckt
Doch nicht nur der Gesetzgeber sei gefragt, hieß es auf der Konferenz. Daneben müssten auch die Anbieter eine "publizistische Verantwortung" wahrnehmen. Doch die großen Suchmaschinen-Betreiber betrachteten sich lediglich als Anbieter einer rein mathematischen Suchtechnologie, sagte Machill.
Eine Selbstzensur über die gesetzlichen Anforderungen hinaus wiesen sie zurück. Dabei lieferten Trefferlisten auch Verknüpfungen zu Seiten mit Inhalt von "erheblichem öffentlichem Interesse". Da Internetnutzer Untersuchungen zufolge höchstens die ersten 20 Treffer benutzten, ergebe sich aus der Reihenfolge, in der die Treffer angezeigt werden, eine entscheidende Vorauswahl.
Als Beispiel nannte Machill die Eingabe des Begriffs NSDAP in Google: Bis vor kurzem sei der Nutzer damit auf eine Seite mit rechtsextremem Inhalt gelangt. "Stellen Sie sich vor, dass Schüler sich im Internet über das Thema informieren wollen", gab der Experte zu bedenken. Die Verknüpfung sei aus rechtlichen Gründen in Deutschland gestrichen worden. Betreiber sollten nach Ansicht Machills aber einen Schritt weitergehen. Sie sollten eine "eigene Verantwortung" entwickeln. Denkbar sei für die Zukunft auch die Entwicklung "vertrauenswürdiger" Suchmaschinen, zum Beispiel von einem öffentlich-rechtlichen Träger, sagte Machill.