Kabinettsbeschluss zur Grundrente Völlig unberechenbar

Am Ende wollte keiner auf dem Podium fehlen: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf der Linken, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der Rechten und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Mitte - alle drei nahmen sich am Mittwoch eine Stunde Zeit, um der Republik die "größte sozialpolitische Reform in dieser Legislaturperiode" (Heil) vorzustellen.
Nun hätten wahrscheinlich auch drei Stunden nicht ausgereicht, um die im Detail hochkomplexe Regelung zur Grundrente wirklich genau zu erklären. Das mit ihr verbundene Ziel dürfte inzwischen sattsam bekannt sein: Geholfen werden soll all jenen Menschen, die jahrelang zwar gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, aber nie genug verdient haben, um Beiträge für eine auskömmliche Rente einzuzahlen. Die Anerkennung der Lebensleistung sollte im Mittelpunkt der Reform stehen, in diesem Punkt demonstrierten alle Beteiligten Einigkeit.
Trotzdem blieb der Dissens in zentralen Punkten keineswegs verborgen, auch wenn Spahn und Seehofer bemüht waren, ihre Vorbehalte diplomatisch zu verklausulieren. Man wolle den Bedürftigen helfen und nicht blind umverteilen, erklärte etwa Seehofer. Und Spahn betonte, die Zielgenauigkeit der Zuwendungen sei das Ziel gewesen, über das man sich schließlich einig geworden sei.
Viel Arbeit für die Verwaltung
Genau um den Punkt der Zielgenauigkeit hatten die Sozialpolitiker von Union und SPD in den vergangenen Monaten besonders heftig gestritten. Dabei ging es im Prinzip um die einfache Frage, ob der Staat nur denjenigen einen zusätzlichen Obolus zu ihrer Rente bezahlen soll, die zuvor nachgewiesen haben, dass sie das Geld auch wirklich benötigen. Die SPD wäre lieber ohne Einzelfallprüfung ausgekommen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Doch auch die CDU war natürlich bedacht, die Grundrente nicht zum bürokratischen Monster zu machen, und so ersann man die Idee, dass sich die Steuer- mit den Sozialbehörden einfach kurzschließen. So könnten etwa Informationen über zu versteuerndes Einkommen (durch Mieteinkünfte, eine Pension, oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge) ausgetauscht werden. Auch der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträgen, der nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten ist, soll berücksichtigt werden.
Und so sind es zwar nicht die Rentner, aber die Rentenversicherungsträger, die viel zu tun bekommen. So sollen etwa 640 Mitarbeiter abgestellt werden, um während des kommenden Jahres zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten. 650 Beschäftigte sollen die ausländischen Einkommen von Rentenbeziehern prüfen, die nicht automatisch abgeglichen werden können. Vorgesehen sind auch Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten für die geforderten Angaben zu Kapitalerträgen. Künftig soll dann jährlich kontrolliert werden, ob sich die Umstände im Einzelfall geändert haben.
Schwer zu durchschauende Berechnungsformel
Die Kosten für die Grundrente veranschlagt die Große Koalition zu Beginn auf 1,3 Milliarden Euro. Die rund 1,3 Millionen Empfänger können also rein rechnerisch auf einen Zuschlag von durchschnittlich rund 83 Euro im Monat hoffen. Berechnet wird der Betrag im Einzelfall in einem komplizierten Verfahren. Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden.
Die ganze Komplexität der Reform offenbart sich allerdings erst, wenn man konkrete Fallbeispiele bemüht. Da wäre der Fall der Sekretärin aus Neustadt, die 38 Jahre lang Versicherungsbeiträge bezahlt und gleichzeitig zwei Kinder großgezogen hat. Für die Grundrente werden nur 26 Jahre berücksichtigt, denn in den anderen Jahren kam sie nur auf Beiträge, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittslohns betragen. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro - der Grundrentenzuschlag 75 Euro. Dagegen könnte die Verkäuferin aus Dresden mit 39 Arbeitsjahren mit 60 Prozent des Durchschnittslohns ohne andere Einkünfte und 746 Euro Rente mit einem Zuschlag in Höhe von 195 Euro hoffen.
Nicht nur wegen der schwer zu durchschauenden Berechnungsformel lassen Rentenexperten kein gutes Haar an der Reform. "Die besonders bedürftigen Personen, nämlich jene mit weniger als 33 Beitragsjahren oder langen Zeiten an Arbeitslosigkeit, haben weiterhin keinen Anspruch auf Grundrente. Hier hätte es bessere Lösungen gegeben", sagt etwa Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut. Die Organisation der Alterssicherung in Deutschland entferne sich damit immer mehr von dem Grundgedanken einer Versicherung. "Sie wird mehr und mehr zu einem Instrument der Sozialpolitik umgebaut". Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte, der Grundrenten-Beschluss sorge für gravierende Ungerechtigkeiten und leiste keinen zielgenauen Beitrag gegen Altersarmut. "Was die Große Koalition nun beschließt, verwischt die Grenze zwischen beitragsfinanzierter Rente und bedürfnisorientierter Grundsicherung." Der Grundsatz, wer mehr einzahlt, erhält auch mehr Leistung, gelte dann nicht mehr.
Finanzierung unklar
Erstaunlich gelassen gehen die Koalitionäre auch mit dem Problem der Finanzierung um. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Kosten über eine neue Finanztransaktionsteuer auf Aktiengeschäfte wieder hereinholen. Geplant ist dazu eine Regelung auf EU-Ebene, zehn Staaten wollen sie gemeinsam einführen.
Doch das Vorhaben stockt seit Jahren. Zuletzt legte Österreich sich quer. Es bedarf keiner prophetischen Gaben, um vorauszusagen, dass es mit der Einführung der neuen Steuer im nächsten Jahr nichts wird. Bislang ist Scholz die Antwort schuldig geblieben, woher er das fehlende Geld nehmen will.