Wenige Tage vor Fristablauf Ein Drittel der Eigentümer hat noch keine Grundsteuererklärung abgegeben

Viele Immobilieneigentümer haben das Thema sehr lange verdrängt, jetzt wird es eng: Am Dienstag läuft die Frist für die Erklärung der Grundsteuer ab. Laut Bundesfinanzministerium fehlen noch etliche.
Einfamilienhäuser in Leipzig: Sanfter Druck mithilfe von Erinnerungsschreiben

Einfamilienhäuser in Leipzig: Sanfter Druck mithilfe von Erinnerungsschreiben

Foto: Jan Woitas / picture alliance/dpa

Wenige Tage vor Fristende liegt die Quote bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bei rund 65 Prozent. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte am Freitag, 56,9 Prozent der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer hätten die Erklärung mittlerweile elektronisch übermittelt. Hinzu kämen zusätzlich 8,6 Prozent der Grundsteuerpflichtigen, die die Erklärung auf Papier einreichten.

Nicht eingerechnet sind dabei allerdings die Erklärungen, die für die Finanzämter noch Fragen offenlassen. Die genaue Zahl lässt sich natürlich noch nicht abschätzen; angesichts des bürokratischen Aufwands, den jede Erklärung erfordert, dürfte sie aber keinesfalls vernachlässigbar sein.

Für die geplante Grundsteuerreform müssen 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Die Frist läuft am 31. Januar ab, also am kommenden Dienstag.

Laut einer Abfrage des Ratgeberportals Finanztip müssen säumige Eigentümer aber vorerst nicht mit Verspätungszuschlägen oder gar Zwangsgeld rechnen. 14 der 16 Bundesländer wollen zunächst sanften Druck mithilfe von Erinnerungsschreiben ausüben.

Experten raten dennoch, die Grundsteuererklärung so schnell wie möglich abzugeben. Im Ernstfall werde das Finanzamt den für die Steuer bestimmenden Grundsteuerwert schätzen – und das dürfte meist nicht von Vorteil für den Steuerzahler sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten – im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Bei der Reform der Grundsteuer soll der Grundsatz erhalten bleiben, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert.

Entscheidend für die Höhe der Steuer wird aber der Hebesatz sein, die jede Gemeinde nach eigenem Ermessen ansetzen kann. Grundsätzlich gilt zwar, dass das Gesamtaufkommen ähnlich hoch ausfallen soll wie nach der alten Rechnung. Doch klar ist auch, dass sich die Gewichte verschieben werden: Immobilienbesitzer, deren Haus oder Wohnung besonders stark im Wert gestiegen ist, müssen mit deutlichen Aufschlägen rechnen. Laut Bundesfinanzministerium werden einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

mik/AFP
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