Hartz IV "58er-Regelung" wird zur Förderfalle
Berlin/Nürnberg - Die Betroffenen hatten die so genannte "58er-Regelung" unterzeichnet, die ihnen ursprünglich bis zur Rente Hilfe in voller Höhe zugesichert hatte.
Die "58er-Regelung" sieht vor, dass Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müssen, gleichwohl aber bis zur Rente ohne Abschläge Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten. Mit dieser Vereinbarung wurden in den vergangenen Monaten die Arbeitslosenstatistik bereinigt und die Arbeitsvermittler entlastet. Wer die Regelung unterzeichnet hat, wird nicht mehr als arbeitslos gezählt, aber auch nicht mehr über die Arbeitsagenturen gefördert.
Von Januar 2005 an erhalten die 164.000 Betroffenen, die bis dahin Arbeitslosenhilfe beziehen, aber nur noch das niedrigere Arbeitslosengeld II. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schätzt, dass im Laufe der nächsten Monate weitere 229.000 Empfänger von Arbeitslosengeld hinzukommen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit machen zurzeit 393.000 ältere Arbeitslose von der "58er-Regelung" Gebrauch.
DGB kritisiert "Vertrauensbruch"
Die Bundesagentur räumte ein, dass die Unterzeichner der "58er-Regelung" mit Einbußen zu rechnen haben. Eine Sprecherin wies aber darauf hin, dass die Betroffenen die Vereinbarung rückgängig machen und in die Vermittlung zurückkehren könnten. Dann könnten sie auch wieder mit Jobangeboten oder Schulungen rechnen. Nötig sei dazu voraussichtlich eine Wiedereingliederungsvereinbarung, erläuterte sie.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wertete die Regelung als Vertrauensbruch. "Diese Menschen haben die Vereinbarung in Treu und Glauben unterzeichnet, dass sie eine bestimmte Leistung bis zur Rente bekommen", sagte DGB-Arbeitsmarktexperte Johannes Jakob der `Financial Times Deutschland". Deshalb sei eine Übergangsregelung erforderlich.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte Vertrauensschutz. "Diese Menschen haben darauf vertraut, dass sie bis zum Rentenbeginn ihren Lebensstandard halten können", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. `Hätten sie geahnt, dass sie in absehbarer Zeit auf Sozialhilfeniveau heruntergestuft werden, hätten sie sich wohl kaum auf die 58er-Regelung eingelassen."