Hartz-IV-Reform Wirtschaftsweise wollen Arbeitslosengeld kürzen - SPD empört

Die Wirtschaftsweisen sorgen für Wirbel: Vier der fünf Professoren fordern drastische Kürzungen beim Arbeitslosengeld II und den 400-Euro-Jobs. Aus der SPD kommt heftige Kritik – und auch der Wirtschaftsweise Peter Bofinger ist empört über den Vorschlag seiner Kollegen.

Frankfurt am Main – Die Mehrheit der Wirtschaftsweisen fordert in einem Gutachten für die Bundesregierung eine Senkung der Bezüge beim ALG II um 30 Prozent. Außerdem schlägt die Ratsmehrheit eine Halbierung der Höchsteinkommen bei Minijobs von 400 auf 200 Euro vor, so die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Gutachten befasst sich mit dem geplanten Modell eines Kombilohns.

Bei den Sozialdemorkaten stieß der Kürzungsvorschlag auf empörte Reaktionen. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, betonte im "Kölner Stadt-Anzeiger", dass die Vorschläge mit seiner Partei in der Regierung keinerlei Chance auf Verwirklichung haben. "30 Prozent weniger für Hartz-IV-Empfänger, das ist mit uns nicht zu machen", sagte er.

Empört reagierte auch die Fraktion der Linkspartei im Bundestag. Ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Herbert Schui kritisierte in Berlin, der Sachverständigenrat wolle die Hartz-IV-Empfänger in eine Zwangslage bringen. "Dadurch würde ein gnadenloser Unterbietungswettlauf um Billigjobs ausgelöst", warnte er. Es sei nicht zu erwarten, dass die vielen Arbeitslosen mit Rasenmähen und Pizzaausfahren beschäftigt werden könnten.

Dem "FAZ"-Bericht zufolge heißt es in dem Gutachten, mit einem Kombilohn-Modell könnten rund 350.000 neue Stellen für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Herkömmliche Kombilohnmodelle lehnten die vier Verfasser als unwirksam ab: "Über eine bloße Veränderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten oder eine Verringerung der Abgabenbelastung im Niedriglohnbereich, so wünschenswert diese für sich genommen sein mögen, lassen sich zu vertretbaren Kosten in den Problemgruppen keine relevanten Effekte erzielen."

Bofinger plant Gegengutachten

Bringe die Regierung nicht die Kraft zu Leistungskürzungen auf, solle sie zumindest auf die wenig wirksame, aber teure Ausweitung anderer Instrumente verzichten. Das Kombilohn-Modell des Sachverständigenrats sieht bei den steuerfreien Minijobs neben einer Senkung der Einkommensgrenze weitere Veränderungen vor. Hinzuverdienste bis 200 Euro im Monat sollen demnach voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Von jedem darüber hinausgehenden Euro sollen die Betroffenen aber künftig 50 statt bisher nur 20 Cent behalten dürfen.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will seine Vorstellungen für ein Kombilohn-Modell im Herbst präsentieren. Nach Ansicht seines Parteifreunds Brandner fußen die Vorschläge der vier Gutachter auf der irrigen Vorstellung, es gebe im Niedriglohnbereich ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten, die die Arbeitslosen nur anzunehmen hätten. "Es fehlt aber nicht an der Bereitschaft zur Arbeit, sondern an Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich", betonte der SPD-Politiker.

Die Vorsitzende des Bundesverbands Junger Unternehmer (BJU), Karoline Beck, stellte sich dagegen hinter den Vorstoß. "Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung", betonte sie. Vor allem der Ansatz, das Arbeitslosengeld II zu kürzen und die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erweitern, fänden ihre volle Unterstützung. Sie hoffe sehr, dass die Bundesregierung auch den Mut finde, dem zu folgen.

Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger distanziert sich hingegen von den Vorschlägen seiner Kollegen. Nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" will der Würzburger Ökonom in der kommenden Woche ein Minderheitsgutachten vorlegen, das in wesentlichen Punkten von der Studie der übrigen Mitglieder des Sachverständigenrats abweicht. Insbesondere lehnt Bofinger demnach die Forderung nach drastischer Senkung des Arbeitslosengelds II ab. Stattdessen will Bofinger laut Vorabmeldung ganz andere Vorschläge für den von der Bundesregierung erwogenen Kombilohn unterbreiten.

So schlage er zur Belebung des Arbeitsmarkts die Einführung einer negativen Einkommensteuer vor, die Tätigkeiten im Niedriglohnbereich mit 14 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bezuschussen würde. Die notwendigen Mittel sollen aufgebracht werden, indem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nicht wie beschlossen pauschal um zwei Prozent abgesenkt wird, sondern nur für die untersten Einkommensstufen.

Abweichend von den übrigen Sachverständigen will Bofinger demnach außerdem die Höhe der Hartz-IV-Zahlungen beibehalten, dafür aber Mini- und Ein-Euro-Jobs vollständig abschaffen. Damit würden Arbeitseinkommen vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig. Der Staat hätte die Niedriglöhne mit einer negativen Einkommensteuer aufzubessern, die sich an Familienstand, Kinderanzahl und Zuverdiensthöhe orientiert.

itz/AP/AFP

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