LOHNVERHANDLUNGEN Heikler Fall
Für Hans Janßen, den Tarifexperten der IG Metall, war das, was sich am 22. April dieses Jahres in und vor den Fabriken der Metallindustrie abspielte, ein »furioses Finale«. Bundesweit hatte damals eine Million Metallhandwerker eine Stunde lang seine Arbeit unterbrochen, um für höhere Löhne zu demonstrieren.
Zahlreiche Intermezzi waren vorausgegangen. In den Monaten März und April gab es kaum einen Tag, an dem nicht aus irgendeinem Teil der Bundesrepublik von Warnstreiks der Metallarbeiter berichtet wurde. »Neue Beweglichkeit« taufte die Frankfurter IG-Metall-Zentrale stolz diese Strategie der Nadelstiche.
Die Arbeitgeber verfolgten mit wachsendem Unbehagen, wie sie da während der Tarifverhandlungen zunehmend unter Druck gesetzt wurden.
Nun, da alles vorüber ist, wollen sie geklärt wissen, ob die Beweglichkeit der Gewerkschaft Rechtens ist: Bis zum 30. Juni reichen alle 13 Mitgliedverbände des Gesamtverbands metallindustrieller Arbeitgeberverbände (Gesamtmetall) bei den Arbeitsgerichten Klagen gegen die Warnstreiks der vergangenen Tarifrunde ein. Mit der Inflation von Warnstreiks soll es ein Ende haben.
Für die Richter ist die Arbeitgeberklage ein heikler Fall. Denn erst ein höchstrichterliches Urteil hatte die Metaller dazu gebracht, ihre Beweglichkeit einmal richtig auszuprobieren.
1976 urteilte das Bundesarbeitsgericht, daß »milder Druck« in Form von Demonstrationen und Warnstreiks auch dann gestattet sei, wenn die Gewerkschafter noch nicht förmlich in einer Urabstimmung über Arbeitskampfmaßnahmen abgestimmt hätten.
»Dieses blöde Urteil muß weg«, fordert nun Dieter Kirchner, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall. Denn die IG Metall habe die »naive und gutgemeinte Vorstellung des Bundesarbeitsgerichts durch Systematisierung denaturisiert«.
Die Kasseler Juristen hätten sich, so Kirchner, in ihrem Urteil mit einer »harmlosen Demonstration« auseinandergesetzt, die lokal begrenzt gewesen sei. Welche Dimensionen »milder Druck« annehmen könne, wenn Millionen Metaller dahinterstünden, sei von den Richtern nicht erkannt worden.
Milde jedenfalls war der Druck der Metaller in diesem Frühjahr nicht: Nach einer Erhebung von Gesamtmetall waren 4419 Betriebe von Warnstreiks betroffen. In 830 Unternehmen sorgten die Gewerkschafter gar dafür, daß wiederholt die Arbeit zwecks Warnstreiks unterbrochen wurde. 1,5 Millionen Arbeitsstunden fielen aus, über 100 Millionen Mark waren für Produktionsverluste abzuschreiben.
Ohne tätige Mithilfe der Unternehmerschaft hätte es dazu allerdings nicht kommen können. Denn erst eine 1979 von den Tarifpartnern neu ausgehandelte Schlichtungsvereinbarung verschaffte den Metallern die Möglichkeit, das Urteil aus dem Jahre 1976 nach Kräften zu nutzen.
In dieser Vereinbarung wird die Friedenspflicht, während der Arbeitskämpfe jedweder Art verboten sind, auf vier Wochen nach Auslaufen eines Tarifvertrags verkürzt. Bei den letzten Lohnverhandlungen in der Metallindustrie war die Zeit totalen Friedens schon am 28. Februar ausgelaufen.
»Die Schlichtungsvereinbarung«, so muß jetzt Kirchner erkennen, »hat unsere Erwartungen nicht erfüllt.« Deshalb möchte Gesamtmetall die Vereinbarung alsbald kündigen, damit »wir diesen Freistil-Kampf nicht in jeder Tarifrunde erleben müssen«.
Die IG Metall, die in der Arbeitgeberklage einen »Frontalangriff auf unser Streikrecht« wittert, sieht jedoch wenig Grund zu Verhandlungen. Die neue Warnstreik-Strategie, so will die Gewerkschaft vor Gericht argumentieren, käme auch den Metall-Betrieben zugute. Denn ein unbefristeter Erzwingungsstreik richte viel größeren Schaden an als lockere Warnstreiks.
Gegen einige Warnstreiks, so die elastische Replik von Gesamtmetall-Chef Kirchner, sei gar nichts einzuwenden. Die Klage richte sich gegen eine Welle von Warnstreiks, mit denen massiv Druck gemacht werde. Über höchstens halbstündige Demonstrationen, nicht häufiger als einmal pro Tarifrunde, ließe er durchaus mit sich reden.
Da bietet sich offensichtlich ein Ausweg aus dem Konflikt. Und der wäre womöglich sogar im Sinne der IG-Metall-Führung.
Denn auch der Gewerkschafts-Spitze scheint die »Neue Beweglichkeit« an der Basis nicht immer ganz geheuer. Ohne Begeisterung entsprach sie jedenfalls auf dem Gewerkschaftstag von 1977 den Wünschen der Delegierten nach mehr Mitsprache und größerer Beteiligung am Tarifpoker.
Vor Ort nämlich, das ahnten Eugen Loderer und andere Anführer der IG Metall schon richtig, kann sich das Engagement der Mitglieder auch unkontrolliert verselbständigen.
Wie leicht ein Warnstreik aus dem Ruder laufen kann, erlebte die örtliche IG-Metall-Stelle im schwäbischen Bietigheim. Dort brachen die etwa 1600 beweglich gewordenen Mitarbeiter des Autozulieferers SWF ihren Warnstreik nicht nach einigen Stunden ab, sondern verlängerten ihn über den Tag hinaus. Erst als der Arbeitgeber zusicherte, nach Schluß der Tarifrunde auch über eine Abschaffung der Leichtlöhne für Frauen zu verhandeln, gab sich die Belegschaft zufrieden.
Für die Gewerkschaft kam das ziemlich überraschend. Denn dem Kampf gegen die Diskriminierung von Frauenarbeit durch niedrigere Entlohnung hatte sie sich in diesem Jahr nicht verschrieben.