Heils Corona-Gesetzentwurf Beschäftigte sollen Impfstatus offenlegen müssen

Der Gesetzentwurf von Nocharbeitsminister Heil nimmt besonders die Ungeimpften in die Pflicht. Sie müssen ihren fehlenden Coronaschutz künftig offenlegen – und für den Nachweis, dass sie nicht infektiös sind, selbst sorgen.
Hubertus Heil: Missachtung soll künftig als Ordnungswidrigkeit gelten

Hubertus Heil: Missachtung soll künftig als Ordnungswidrigkeit gelten

Foto: Annette Riedl / dpa

Im Kampf gegen die massiv ansteigende steigende Zahl von Coronainfektionen schlägt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einschneidende Änderungen für Beschäftigte und Betriebe vor: In einem dem SPIEGEL vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, Beschäftigte seien verpflichtet, am Arbeitsplatz einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Wer dies nicht kann, muss sich täglich testen lassen. Der Arbeitgeber muss die Nachweise kontrollieren – sonst droht ein Bußgeld. Außerdem will Heil die Homeoffice-Pflicht wieder einführen.

Beschäftigte dürften die Arbeitsstätte nur betreten, »wenn sie über einen aktuellen Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – verfügen«, heißt es in dem Entwurf. »Verantwortlich für die Beibringung des Testzertifikats (zum Beispiel durch Wahrnehmung eines Bürgertests)« seien die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test 48 Stunden.

Datenschutz? Kein Problem

Zur Kontrolle der Nachweise sollen die Betriebe verpflichtet werden. Dies liege auch in ihrem Interesse, weil etwa Personalausfälle durch Erkrankung oder Quarantäne vermieden werden könnten. Wenn ein Beschäftigter keinen Nachweis vorlegt, soll dies dem Gesetzentwurf zufolge als Ordnungswidrigkeit gelten. Arbeitgebern droht demnach ein Bußgeld, wenn sie ihrer »Kontroll- und Dokumentationspflicht« nicht nachkommen.

Zur Begründung dieser strengen Vorgaben heißt es in dem Entwurf, »die Verarbeitung der Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet von Beschäftigten zum Zwecke der Zugangsbeschränkung der Arbeitsstätte ist im Sinne dieser Vorschrift aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich«. Die Datenverarbeitung stehe auch nicht außer Verhältnis zu den datenschutzrechtlichen Belangen der betroffenen Beschäftigten.

Zur Homeoffice-Pflicht heißt es im Gesetzentwurf: »Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.« Die Beschäftigten ihrerseits hätten dieses Angebot anzunehmen, soweit keine Gründe entgegenstünden. Die Homeoffice-Pflicht war zum 1. Juli in diesem Jahr aufgehoben worden.

Ampel-Parteien beraten

Nach Informationen der »Bild am Sonntag« beraten die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien seit dem Wochenende über den Entwurf. SPD-Chefin Saskia Esken hatte sich bereits Samstagabend für Nachbesserungen des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. »Es ist sehr gut möglich und ich würde es an Stellen auch befürworten, dass wir den Gesetzentwurf noch mal nachschärfen«, sagte Esken dem ARD-Hauptstadtstudio. Diskutiert werden müsse neben regelmäßigen Coronatests für Beschäftigte in Bereichen wie der Pflege oder in Schulen »auch eine Impfpflicht in diesen Bereichen«.

Zu einem möglichen weiteren Lockdown sagte Esken, »wir wollen es möglich machen, dass alle gut geschützt sind und dass wir gut durch den Winter kommen mit Beschränkungen, die diejenigen, die vernünftig sind, die geimpft sind, die sich auch regelmäßig testen lassen, die eine Auffrischimpfung bekommen, dass die diese Beschränkungen nicht ertragen müssen«.

Die Zahl der Infektionen in Deutschland steigt derzeit stark an. Am Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 289 und erreichte damit den siebten Tag in Folge einen neuen Höchststand.

mik/AFP
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