Einigung der Ampelkoalition Lindner sieht Durchbruch für höhere Freibeträge der Erbschaftsteuer

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
Foto: Michael Kappeler / dpaAmpelpolitiker wollen offenbar gemeinsam mit den Bundesländern die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erhöhen. »Es hat eine Übereinkunft der Koalitionsfraktionen im Bundestag gegeben, die ich sehr begrüße«, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Angesichts der Preissteigerungen seien höhere Freibeträge eine Frage der Fairness. Da es dort seit 2009 keine Veränderung gegeben habe, sei seiner Einschätzung nach eine Anhebung um rund 25 Prozent notwendig.
Die Einigung der Ampelfraktion sieht laut Koalitionskreisen offenbar so aus: Falls sich eine Mehrheit im Bundesrat auf die Inflationsanpassung der Erbschaftsteuer-Freibeträge verständigen kann, wolle man sich mit den Ländern beraten und dann ein entsprechendes Gesetz im Bundestag auf den Weg bringen.
Dazu gebe es nun eine gemeinsame Positionierung der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP, nachdem bisherige Debatten unterschiedliche Auffassungen in der Ampel zur Anhebung der Freibeträge gezeigt hätten.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
Bisher gibt es allerdings keine solche Initiative vonseiten der Länder, wie auch Lindner einräumte. Es gibt lediglich Vorstöße etwa von Bayern für eine Reform. Lindner äußerte allerdings die Erwartung, dass die Verständigung in der Koalition auch Bewegung bei den Ländern auslösen könnte. »Der Ball liegt jetzt auf dem Elfmeterpunkt«, sagte der Finanzminister und FDP-Chef. Jetzt müssten sich die Länder entscheiden.
FDP-Fraktionschef erwartet Initiative im Bundesrat
Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr sieht in der Einigung einen »großen Erfolg«: »Es darf nicht dazu kommen, dass Familien plötzlich mehr Erbschaftsteuer auf das Haus der Großeltern zahlen müssen, weil sich die Bewertungsregeln ändern.« Er erwarte jetzt, dass die Länder eine Initiative im Bundesrat starteten.
In einer gemeinsamen Positionierung der Fraktionsvorsitzenden hieß es, es werde zur Kenntnis genommen, dass »die Freibeträge seit 2009 konstant geblieben sind und kein Inflationsausgleich stattgefunden hat«. »Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen.«
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen ausschließlich den Ländern zu, entsprechend müssten sie auch Einnahmeausfälle allein tragen. Lindner bekräftigte die Position seiner Partei, wonach eine Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent angemessen sei. Hintergrund ist, dass aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils die Wertermittlung bei Immobilien angepasst wird.
Deren bei der Steuer zu berücksichtigender Wert dürfte dadurch teils deutlich steigen, was auch höhere Steuern zur Folge hätte. Derzeit gilt bei der Erbschaftsteuer für Ehepartnerinnen und -partner ein Freibetrag von 500.000 Euro und für Kinder von 400.000 Euro. Zudem wird für sie keine Steuer fällig, wenn sie die Immobilie selbst nutzen.