Hundegeld verdoppelt
Der rheinland-pfälzische CDU-Finanzminister Johann Wilhelm Gaddum will eine inflationagerechte Steuerkorrektur womöglich gerichtlich erzwingen. Trotz der ablehnenden Reaktion von Bonns SPD-Finanzstaatssekretär Konrad Porzner auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die angesichts der Inflation »zu geringen Sonderausgaben-Höchstbeträge« hat Gaddum am Mittwoch voriger Woche einen Verfassungsrechtler beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Mainzer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Gaddums Beamte haben errechnet, daß der Fiskus derzeit jährlich allein 5,7 Milliarden Mark an Steuern kassiert, weil die Kinderfreibeträge und die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben -- beispielsweise für Sozialversicherung -- nicht den Preissteigerungsraten angepaßt worden sind. Ministerialdirektor Franz Klein: »Der Freibetrag für das erste Kind liegt seit 1962 unverändert bei 1200 Mark, das Hundegeld für Zollhunde ist in dieser Zeit verdoppelt worden.«