Importstopp China verbietet Fanta-Limonade, Pringles-Chips und Nestlé-Kaffee

Schluss mit Kaffee, Limo und Chips von westlichen Konzernen - China hat den Import und Verkauf von mehreren Lebensmitteln verboten. Das Argument: In den Produkten seien Giftstoffe und Käfer gefunden worden.

Shanghai - Verzehrverbot auf Chinesisch: Eine Limonade der Marke Fanta mit Beerengeschmack dürfe nicht mehr vertrieben werden, teilte die chinesische Lebensmittelkontrollbehörde am Freitag auf ihrer Internetseite mit. Der Softdrink der US-Firma Coca-Cola enthält demnach zu viel Benzoesäure (E210), die Nieren und Leber angreifen kann.

Auch zwei Chipssorten der Marke Pringles verbot die Lebensmittelbehörde nach eigenen Angaben, da diese Kaliumbromat enthielten, das Krebs verursachen könne. Die Marke Pringles gehört zum US-Konsumgüterkonzern Procter & Gamble.

Weiterhin betroffen von den Verboten ist eine Kaffeesorte des Schweizer Konzerns Nestlé, die der Behörde zufolge von Käfern befallen war. Insgesamt verbot die Kontrollbehörde den Verkauf von 593 Lebensmitteln.

Pikanter Seitenaspekt des jetzigen Verbots: China steht selbst häufig in der Kritik, mit den Inhaltsstoffen von Lebensmitteln zu leichtfertig umzugehen. In der Vergangenheit gerieten immer wieder chinesische Produzenten wegen Antibiotika im Fleisch, Insektenspray als Konservierungsmittel oder Giftstoffen in Teigtaschen in die Schlagzeilen.

Im vergangenen Jahr wurde China vorgeworfen, Spielzeuge und Zahnpasta mit giftigen Inhaltstoffen produziert und exportiert zu haben. Peking gelobte Besserung und versprach härtere Strafen bei Verstößen.

Derzeit leiden die Menschen in China vor allem unter drastisch gestiegenen Lebensmittelpreisen, insbesondere für das Grundnahrungsmittel Reis. Schlechte Ernten weltweit und neue Essgewohnheiten im Zuge des ökonomischen Booms haben zu einer Verteuerung von Nahrungsmitteln geführt.

Warum die Lebensmittelpreise so hoch sind

kaz/AFP

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten