Profite in der Energiekrise Italien plant 50 Prozent Übergewinnsteuer

Italienische Energiefirmen, die in der Energiekrise ihre Gewinne über die Maßen steigern konnten, sollen bis zu 50 Prozent davon abgeben. Der Staat erhofft sich zusätzliche Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro.
Italienische Premierministerin Meloni: Umstrittene Steuerpläne

Italienische Premierministerin Meloni: Umstrittene Steuerpläne

Foto: Filippo Monteforte / AFP

Wenn große Konzerne ungewöhnlich hohe Einnahmen haben, will Italien davon im kommenden Jahr 50 Prozent abschöpfen. Das geht aus einem Entwurf der italienischen Regierung für den Haushalt 2023 hervor, den die Nachrichtenagentur Reuters einsehen konnte. Belastet werden dürften Unternehmen, die von den gestiegenen Öl- und Gaspreisen profitieren, die seit dem russischen Angriff auf die Ukraine Ende Februar nach oben geschossen sind.

Die italienische Regierung rechnet mit Einnahmen von gut 2,5 Milliarden Euro durch die Steuer. Diese orientiert sich an Vorgaben der Europäischen Kommission und ersetzt eine ähnliche Sonderabgabe für dieses Jahr.

Die 50-Prozent-Abgabe soll greifen, wenn die Einnahmen einer Firma im Energiebereich 2022 mindestens zehn Prozent über dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Der maximale Steuerbetrag soll dabei nicht höher liegen als 25 Prozent der Nettovermögenswerte der Unternehmen zum Ende des Jahres 2021 – es soll also maximal ein Viertel der Vermögenswerte der betroffenen Firmen abgeschöpft werden. Den Firmen bliebe damit finanzieller Spielraum für Investitionen.

Nach vorherigen Plänen aus dem italienischen Finanzministerium sollte die Sonderabschöpfung eigentlich bei 35 Prozent liegen und sich eher an den Gewinnen als an den Einnahmen der Konzerne orientieren. Außerdem war die Laufzeit bis Juli 2023 begrenzt.

In Deutschland sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zuletzt, die Sonderabgabe stehe rechtlich auf dünnem Eis. Er müsse europäisches Recht aber umsetzen. Das Finanzministerium in Berlin plant daher eine Sonderabgabe in Höhe des europarechtlichen Mindestwerts von 33 Prozent. In Deutschland muss der Gewinn betroffener Firmen in den Jahren 2022 und 2023 jeweils um 20 Prozent höher liegen als der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021. Betroffen sind dann Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- sowie Raffineriebereich.

mic/Reuters
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