Sozialgerichtsurteil Jürgen Klopp ist doch kein Künstler

Jürgen Klopp verdient nicht nur als Trainer viel Geld, sondern auch als Werbeikone. Aber ist das Kunst? Nein, sagt ein Gericht – und beschert der Rentenversicherung damit eine Niederlage.
Jürgen Klopp: Kunst am Ball?

Jürgen Klopp: Kunst am Ball?

Foto: Rui Vieira / AP

Fußballtrainer und Werbeikone Jürgen Klopp, 54, ist trotz aller Erfolge kein Künstler im juristischen Sinne. Das hat das Sozialgericht Darmstadt im Streit zwischen der Deutschen Rentenversicherung und Klopp-Werbepartner Opel entschieden.

Die Versicherung hatte von dem Autobauer für den Zeitraum 2011 bis 2015 die Nachzahlung von Beiträgen an die Künstlersozialkasse in sechsstelliger Höhe verlangt, weil der damalige Dortmund-Trainer Klopp in den Werbespots als Künstler aufgetreten sei.

Das Gericht hat aber in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, dass prominente Trainer wie Profisportler nach ihrem Hauptberuf eingestuft werden müssen. Die Tätigkeit als Testimonial, also Markenbotschafter, sei nicht als Kunst anzusehen.

mic/dpa-afx

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