Jura kurios Wem gehört eigentlich das Grundwasser?

Rund 120 Liter Flüssigkeit verbraucht ein Durchschnittsdeutscher pro Tag. Aber wer ist eigentlich der Eigentümer des Grundwassers? Juristisch ist die Frage geklärt - trotzdem kann es im konkreten Fall schnell zu Streit kommen.
Von Jochen Zenthöfer und Christian Rauda
Leitungswasser: Die Flüssigkeit ist in Europa eine Selbstverständlichkeit geworden

Leitungswasser: Die Flüssigkeit ist in Europa eine Selbstverständlichkeit geworden

Foto: Jochen Eckel/ picture alliance / dpa

Hamburg - Vor Gericht kann man sich über fast alles streiten, auch über Wasser. Und dies, obwohl der Stoff des Lebens - zumindest in Mitteleuropa - im Überfluss vorhanden ist. Für Juristen jedenfalls ist die Frage, wem das Grundwasser gehört, durchaus interessant.

Dem Eigentümer des darüber liegenden Grundstücks

Richtig, allerdings wird das Eigentum durch die Wassergesetze stark beschränkt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Recht am Grundwasser.

Der Allgemeinheit

Richtig, faktisch gehört es der Allgemeinheit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Recht am Grundwasser.

Niemandem

Falsch. Wem das Grundwasser gehört, erfahren Sie hier.

Den städtischen Wasserwerken

Falsch. Hier erfahren Sie mehr zum Recht am Grundwasser.

Die Erklärung

Ohne die scheinbar unspektakulären zwei Teile Wasserstoff, gepaart mit einem Teil Sauerstoff, wäre Leben auf unserer Erde nicht möglich. Mehr als eine Milliarde Menschen haben keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. Es sterben jährlich mehr Menschen an den Folgen verschmutzten Trinkwassers als im Rahmen von Kriegen. Wir Europäer machen uns den Stellenwert des Wassers nicht mehr bewusst, weil es zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, dass das Wasser fließt, sobald wir den Wasserhahn aufdrehen.

Das Eigentum am Wasser ist sehr weit gefächert. Bundeswasserstraßen wie Rhein, Mosel oder Elbe stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr gehören darüber hinaus die Küstengewässer.

Die Wassergesetze der Länder regeln das Eigentum an den übrigen Gewässern. Dabei fallen die Gesetze in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Einige Grundstücke verfügen über Brunnen, aus denen man Grundwasser schöpfen kann.

Aber gehört den Grundbesitzern dieses Wasser auch wirklich? Das Eigentum am Wasser ist sehr unübersichtlich geregelt. Die Grundregel ist einfach: Das Grundwasser gehört nur formal zu dem Grundstück, das darüber liegt. Das Eigentum eines Grundstückseigentümers erstreckt sich also auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Allerdings wird das Eigentum durch verschiedene Gesetze stark eingeschränkt, was dazu führt, dass von dem Eigentum eigentlich gar nichts mehr übrig ist. Man darf sein Eigentum nämlich nicht ausüben, ohne vom Staat dazu die Erlaubnis zu haben. Das steht in den Wassergesetzen der Länder.

Im bayerischen Wassergesetz wird beispielsweise klargestellt, dass sich das Eigentum des Grundeigentümers nur auf das oberirdische Wasser bezieht und nicht auch auf das Grundwasser.

Das Grundwasser wird damit der Allgemeinheit zugeordnet.

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren