Jura kurios Wem gehört eigentlich das Grundwasser?

Leitungswasser: Die Flüssigkeit ist in Europa eine Selbstverständlichkeit geworden
Foto: Jochen Eckel/ picture alliance / dpaHamburg - Vor Gericht kann man sich über fast alles streiten, auch über Wasser. Und dies, obwohl der Stoff des Lebens - zumindest in Mitteleuropa - im Überfluss vorhanden ist. Für Juristen jedenfalls ist die Frage, wem das Grundwasser gehört, durchaus interessant.
Dem Eigentümer des darüber liegenden Grundstücks
Richtig, allerdings wird das Eigentum durch die Wassergesetze stark beschränkt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Recht am Grundwasser.
Der Allgemeinheit
Richtig, faktisch gehört es der Allgemeinheit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Recht am Grundwasser.
Niemandem
Falsch. Wem das Grundwasser gehört, erfahren Sie hier.
Den städtischen Wasserwerken
Falsch. Hier erfahren Sie mehr zum Recht am Grundwasser.
Die Erklärung
Ohne die scheinbar unspektakulären zwei Teile Wasserstoff, gepaart mit einem Teil Sauerstoff, wäre Leben auf unserer Erde nicht möglich. Mehr als eine Milliarde Menschen haben keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. Es sterben jährlich mehr Menschen an den Folgen verschmutzten Trinkwassers als im Rahmen von Kriegen. Wir Europäer machen uns den Stellenwert des Wassers nicht mehr bewusst, weil es zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, dass das Wasser fließt, sobald wir den Wasserhahn aufdrehen.
Das Eigentum am Wasser ist sehr weit gefächert. Bundeswasserstraßen wie Rhein, Mosel oder Elbe stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr gehören darüber hinaus die Küstengewässer.
Die Wassergesetze der Länder regeln das Eigentum an den übrigen Gewässern. Dabei fallen die Gesetze in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Einige Grundstücke verfügen über Brunnen, aus denen man Grundwasser schöpfen kann.
Aber gehört den Grundbesitzern dieses Wasser auch wirklich? Das Eigentum am Wasser ist sehr unübersichtlich geregelt. Die Grundregel ist einfach: Das Grundwasser gehört nur formal zu dem Grundstück, das darüber liegt. Das Eigentum eines Grundstückseigentümers erstreckt sich also auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Allerdings wird das Eigentum durch verschiedene Gesetze stark eingeschränkt, was dazu führt, dass von dem Eigentum eigentlich gar nichts mehr übrig ist. Man darf sein Eigentum nämlich nicht ausüben, ohne vom Staat dazu die Erlaubnis zu haben. Das steht in den Wassergesetzen der Länder.
Im bayerischen Wassergesetz wird beispielsweise klargestellt, dass sich das Eigentum des Grundeigentümers nur auf das oberirdische Wasser bezieht und nicht auch auf das Grundwasser.
Das Grundwasser wird damit der Allgemeinheit zugeordnet.