Jura kurios Wem gehört eigentlich das Treppenhaus?

Treppenhaus (in Wiesbaden): Schon in der Antike gab es mehrstöckige Wohnhäuser
Foto: dapdHamburg - Eigentumswohnungen haben so ihre Tücken, das merken die Besitzer spätestens dann, wenn sie die erste Eigentümerversammlung erlebt haben. Ein möglicher Streitpunkt ist das Treppenhaus, zum Beispiel wenn Reparaturen anfallen. Die Frage ist nur: Wem gehört eigentlich das Treppenhaus?
Niemandem
Falsch. Hier erfahren Sie, wem das Treppenhaus gehört.
Dem Eigentümer mit der größten Wohnung
Falsch. Dieser Eigentümer hat zwar auch den größten Teileigentumsanteil an dem Treppenhaus, ihm gehört das Treppenhaus allerdings nicht allein. Wem es wirklich gehört, erfahren Sie hier.
Allen Eigentümern zu gleichen Teilen
Falsch. Hier erfahren Sie, wem das Treppenhaus gehört.
Allen Eigentümern in der Höhe ihres Anteils an der gesamten Immobilie
Richtig. Hier finden sie weitere Informationen zum Thema.
Die Erklärung
Der Streit um die Sauberkeit des Treppenhauses scheint so alt zu sein wie die Treppenhäuser selbst. Bereits in der Antike gab es Wohnhäuser mit mehreren Stockwerken. Nach deutschem Recht gehören dem Eigentümer eines Grundstücks alle darauf errichteten Gebäude. Ein Eigentumsrecht an einer bestimmten Wohnung existiert dagegen nicht. Um dennoch Eigentumswohnungen zu ermöglichen, hat man sich einen Trick ausgedacht. Immobilien mit Eigentumswohnungen gehören Eigentümergemeinschaften.
Das führt dazu, dass die Immobilie allen Eigentümern gemeinsam gehört. In einem Teilungsplan sind jedem Teilhaber dann bestimmte Flächen zugewiesen. Das Eigentum an den Fluren, Treppenhaus und sonstigen gemeinsam genutzten Flächen steht allen gemeinsam zu, und zwar in der Höhe ihres Anteils an der gesamten Immobilie.
Unabhängig davon, wem das Treppenhaus gehört, sind die Pflichten, es sauberzuhalten. In Württemberg hat sich die Kehrwoche etabliert. Dies bedeutet, dass im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Mieter im Wechsel das Treppenhaus zu reinigen haben.