Brüssel - Die EU-Wettbewerbshüter halten es für erwiesen, dass Siemens
und seine erst 2005 erworbene österreichische Tochter VA Tech über Jahre hinweg Teil eines illegalen Kartells waren. Der Konzern soll daher eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 418 Millionen Euro zahlen, wie die EU heute in Brüssel offiziell bekannt gab. Es ist das höchste Bußgeld, das Brüssel jemals von einem einzelnen Konzern wegen eines Kartellverstoßes gefordert hat.
Siemens soll eine Strafe von rund 396 Millionen Euro zahlen, Siemens Österreich weitere 22 Millionen Euro. Die Unternehmen sollen in den Jahren 1988 bis 2004 Preise und Märkte für Schaltanlagen für Hochspannungsnetze abgesprochen haben. Insgesamt waren nach EU-Ermittlungen elf Unternehmen an dem Kartell beteiligt - insgesamt summiert sich ihre Strafe auf 750,7 Millionen Euro.
Nach Angaben des Siemens-Vorstands wird sich das Bußgeld noch im ersten Quartal auf das Ergebnis des Konzerns auswirken. Es gebe keine aufschiebende Wirkung, sagte der Chef des Bereichs Power Transmission & Distribution, Udo Niehage. Die Strafe müsse in drei Monaten gezahlt werden, Rückstellungen habe Siemens für die EU-Strafe nicht.
Allerdings will der Konzern juristisch gegen den Bescheid vorgehen. "Siemens wird gegen die Bußgeldbescheide der EU-Kommission über rund 396 Millionen Euro beim Europäischen Gericht klagen", teilte das Unternehmen mit. Es sei nicht richtig, dass man zwischen 1988 bis 2004 an einem Kartell beteiligt gewesen war. "Absprachen bei gasisolierten Hochspannungsschaltanlagen gab es lediglich von Oktober 2002 bis April 2004 bei einigen wenigen Projekten im europäischen Wirtschaftsraum", hieß es.
An den Absprachen waren nach Erkenntnissen der EU auch Konzerne wie die französische Alstom
sowie Mitsubishi
, Toshiba
und Hitachi
aus Japan beteiligt. Diese anderen Unternehmen kamen aber mit weitaus glimpflicheren Strafen weg als Siemens.
"Die Kommission hat ein Kartell beseitigt, das die öffentlichen Versorgungsunternehmen und die Verbraucher mehr als 16 Jahre lang betrogen hat", erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Kommission ermittelt seit 2004 in dem Fall.
Der Schweizer ABB
-Konzern, auch Teil des Kartells, muss keine Strafe zahlen - er hatte die Ermittlungen durch eine Selbstanzeige ins Rollen gebracht und profitiert nun von einer Kronzeugenregelung.