Nach abruptem Stopp KfW will nun doch Förderanträge für Energiesparhäuser bearbeiten

Der plötzliche Finanzierungsstopp klimafreundlicher Bauvorhaben stellte Tausende Bürger vor Probleme. Nun können Hausbauer nach SPIEGEL-Informationen doch mit Geld rechnen.
Neubaugebiet in Hürth

Neubaugebiet in Hürth

Foto: Henning Kaiser / dpa

Hausbauer und Wohnungsbauunternehmen können nach dem plötzlichen KfW-Förderstopp nun doch mit Geld für ihre energieeffizienten Häuser rechnen. Die beteiligten Ministerien einigten sich nach SPIEGEL-Informationen darauf, dass Anträge, die vor dem Förderstopp am 24. Januar eingingen, nach den alten Kriterien bearbeitet werden sollen. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur dpa darüber berichtet.

Aufgelaufen waren zum Zeitpunkt des Stopps noch Anträge im Volumen von 7,2 Milliarden Euro. Es standen nach Regierungsangaben aber nur noch 1,8 Milliarden Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Regierung stellt nun also weitere 5,4 Milliarden bereit, um weitere Projekte zu fördern.

Die Bundesregierung hatte die Förderung für energieeffiziente Gebäude angesichts einer Antragsflut und hoher Kosten vorzeitig gestoppt. Statt bis zum 31. Januar konnten nur bis zum 24. Januar Anträge eingereicht werden. Wie mit bereits gestellten, aber noch nicht bewilligten Anträgen umgegangen werden soll, war unklar.

Jene Häuserbauer, die nach dem Förderstopp und vor Monatsende noch Anträge stellen wollten, gehen damit leer aus. Die Bundesregierung will aber ein neues Fördersystem starten: Sanierungen sollen wieder gefördert werden. Zudem wird das Effizienzhaus-40-Programm fortgeführt, aber bei einer Milliarde Euro gedeckelt, auch soll es bis Ende des Jahres befristet werden. Das weniger strenge EFH-50-Neubauprogramm läuft aus.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat die nun gefundene Lösung als »großzügige Regelung nach hinten« bezeichnet. Zugleich gebe es eine »strengere Regelung nach vorne«. Er machte deutlich, er habe nach dem Förderstopp zunächst Härtefallregelungen favorisiert. Dies sei aber nicht rechtssicher möglich gewesen. Deswegen sollen nun alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Danach gebe es einen »klaren Cut«, so Habeck.

Die Lösung bringe nun eine »gewisse Überförderung« mit sich, so Habeck. Sie koste den Bund zusätzlich rund fünf Milliarden Euro. Gegenüber einem Fortlaufen des Programms habe der Bund aber zwischen sieben und 10 Milliarden Euro eingespart.

»Das Hin und Her der Bundesregierung bleibt ein kommunikatives Desaster«

»Es ist gut, dass die Ampel ihre umstrittene Entscheidung auch auf unseren massiven Druck hin nun teilweise rückgängig macht«, sagte Jan-Marco Luczak, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem SPIEGEL. Das Hin und Her der Bundesregierung bleibe ein kommunikatives Desaster und zerstöre nachhaltig Vertrauen. »Die Ampel bleibt auch auf halbem Wege stehen, denn viele Häuslebauer und Unternehmen hatten sich darauf verlassen, auf Grundlage der geltenden Förderbedingungen bis zum 31. Januar 2022 Anträge einreichen zu können.«

Nach SPIEGEL-Informationen deutet einiges darauf hin, dass es eine Absprache zwischen dem Bundeswirtschafts- und Finanzministerium gab, schon vor der Bundestagswahl, als die Minister noch Peter Altmaier (CDU) und Olaf Scholz (SPD) hießen: Das Förderprogramm solle verlängert, in diesem Januar dann aber beendet werden. Nur dass man das der Öffentlichkeit zunächst nicht mitteilte, sondern erst nach den Wahlen, im November.

Laut Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, ist die heutige Entscheidung der Bundesregierung eine »gute Botschaft«. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen werde damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge.

hej/gt/dpa
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