Klage gegen VW-Gesetz Wütende Kritik an EU-Kommission
Brüssel - "Die Klage der EU-Kommission ist so überflüssig wie ein Kropf", sagte Schröder am Mittwochabend am Rande eines Treffens mit Italiens Ministerpräsident Berlusconi in Rom. "Ich habe kein Verständnis dafür." Er gehe davon aus, dass die Klage keinen Erfolg haben werde, meinte der Kanzler weiter. Das Volkswagen-Gesetz sei "absolut vereinbar" mit europäischem Recht.
Zuvor hatte Niedersachsens Ministerpräsident Wulff die Klage bereits mit denselben Worten kommentiert: "Dieses Vorgehen ist unnötig wie ein Kropf", sagte er, nachdem die EU-Kommission ihren Beschluss verkündet hatte, Deutschland wegen des VW-Gesetztes vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Der scheidende EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein befinde sich mit seiner Position auf schwankendem Boden, erklärte der CDU-Politiker.
Der EU-Kommissar sieht in dem VW-Gesetz eine Behinderung ausländischer Investoren und damit ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr. Bisher gilt, dass kein Aktionär unabhängig von seinem VW-Anteilsbesitz mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf. Die Bundesregierung, das Land Niedersachsen und Volkswagen selbst lehnen eine Abschaffung der Regelung strikt ab.
Herausgehobene Stellung für Niedersachsen
Eventuell seien die Beanstandungen durch Klarstellungen in der nationalen Gesetzgebung aus der Welt zu schaffen, sagte Wulff. "Die Landes- und die Bundesregierung sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des VW-Gesetzes mit europäischem Recht feststellen wird", meinte der niedersächsische Ministerpräsident. Der von Bolkestein erhobene Vorwurf, dass das VW-Gesetz abschreckend auf ausländische Investoren wirke, sei durch den regen Handel der VW-Aktie und den Erwerb größerer Aktienpakete unter anderem durch die US-Investmentfirma Brandes Investment Partners widerlegt.
Mit der Klageerhebung entsprach die Brüsseler Wettbewerbsbehörde der Forderung des scheidenden Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein, dem das Gesetz aus dem Jahr 1960 schon seit langem ein Dorn im Auge ist. Die Regelung sichert dem Land Niedersachsen als VW-Großaktionär eine herausgehobene Stellung beim größten europäischen Autohersteller und schützt den Konzern vor feindlichen Übernahmen.
Mit der Klage reagiert die EU-Kommission auf die Weigerung der deutschen Behörden, das Gesetz entweder aufzuheben oder so zu verändern, dass Niedersachsen keine besondere Stellung bei dem Wolfsburger Konzern mehr hat. Dazu hatte die EU-Behörde die Bundesregierung Ende März ultimativ aufgefordert. Die Beamten Bolkesteins prüfen die Rechtmäßigkeit des Gesetzes bereits seit fünf Jahren. Bolkestein ist der Ansicht, dass die Regelung Niedersachsen als größtem Einzelaktionär überproportionalen Einfluss zubilligt.
Das Land ist mit 13,7 Prozent an VW beteiligt und hält 18,2 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien. Im Mittelpunkt der Brüsseler Kritik steht Paragraf zwei des Gesetzes, wonach kein VW-Aktionär mehr als ein Fünftel der Stimmrechte ausüben kann. Auf diese Weise sei es möglich, Entscheidungen zu potenziellen Übernahmen oder auch eine Verlagerung des Firmensitzes zu blockieren, argumentiert die Behörde. Auf Widerstand stößt außerdem, dass Bund und Land je zwei Sitze im Aufsichtsrat haben.
Lange Gegenwehr der Bundesregierung
Von deutscher Seite waren die Vorwürfe immer zurückgewiesen worden. Zwischenzeitlich hatte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bei Kommissionspräsident Romano Prodi für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt. Daraufhin hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren aufgeschoben. Auch der VW-Konzernbetriebsrat hatte zuletzt an die Kommission appelliert, auf eine Klage zu verzichten und Bewährtes nicht anzutasten.
Bei Volkswagen selbst wollte man sich nicht zur Entscheidung der Kommission äußern. Der Konzern sei nicht direkt an dem Verfahren beteiligt, sagte ein VW-Sprecher. Die niedersächsische Landesregierung geht nach Angaben eines Sprechers davon aus, dass der Europäische Gerichtshof das Gesetz nicht kippt. Am Aktienmarkt gehörten VW-Aktien am Vormittag mit einem Kursplus von knapp zwei Prozent zu den größten Gewinnern. Händler führten das aber in erster Linie auf den positiven Verlauf der Tarifverhandlungen und den leicht rückläufigen Ölpreis zurück.