Eilantrag gegen neues Gesetz Kohleausstieg wird ein Fall fürs Verfassungsgericht

Der Essener Steag-Konzern hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um Nachbesserungen beim Kohleausstieg zu erreichen. Damit droht der mühsam gefundene Kompromiss zu kippen.
Braunkohlekraftwerk Weisweiler bei Eschweiler

 Braunkohlekraftwerk Weisweiler bei Eschweiler

Foto: Jochen Tack/ imago images

Noch bevor das Kohleausstiegsgesetz richtig in Kraft getreten ist, bekommt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier juristischen Gegenwind für das Werk. Der in Essen ansässige Betreiber von Kohlekraftwerken, die Steag, hat an diesem Mittwoch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene Gesetz eingereicht. 

Die teilweise in kommunalem Besitz befindliche Steag sieht sich mit ihren Steinkohlekraftwerken gegenüber Betreibern von Braunkohlekraftwerken erheblich benachteiligt. Mit dem Eilantrag will sie erreichen, dass die zum Ausstieg ausgeschriebenen Strommengen nachträglich zugunsten der Steinkohle erhöht werden. Außerdem sollen die Preise für jedes Megawatt stillgelegter Steinkohlekapazität angehoben werden. 

Die Ziele des Steinkohleausstiegsgesetzes und der darin vereinbarten CO2-Mengen greift das Unternehmen ausdrücklich nicht an. 2038 soll demnach das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden.

Bundesregierung unterlag frühere bereits bei Energiegesetz

Trotzdem dürfte Altmaier der Eilantrag des Unternehmens nicht ins Konzept passen. Der CDU-Politiker hatte gehofft, das langjährige Streitthema über einen sozial verträglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung mit der Vorlage des Gesetzes vor wenigen Wochen endgültig erledigt zu haben. Schon da hatte es Proteste gegeben: Mitglieder der Kommission, die die Grundsätze ausgearbeitet hatte, monierten einseitige Veränderungen zugunsten der Kohlewirtschaft. 

Steag begründet den Gang zum Verfassungsgericht intern damit, dass in dem Gesetz alle anderen Möglichkeiten systematisch verbaut worden seien. Insofern habe man keine andere Wahl gehabt, sich gegen die Ungleichbehandlung zu wehren. Steag will den Vorgang auf Anfrage nicht kommentieren. 

Wie das Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag umgeht, ist offen. Die Bundesregierung hatte in Energiefragen jedoch schon einmal eine Teilniederlage bei einem umstrittenen Energiegesetz vor dem obersten Gericht hinnehmen müssen. Damals ging es um den Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011, für den die großen Stromkonzerne RWE, E.on und Vattenfall Schadensersatz gefordert hatten.

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