Zu Unrecht erhobene Kontogebühren Banken bereiten sich auf Welle von Rückforderungen vor

Banken sollen zu Unrecht Kontogebühren erhoben haben
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Viele deutsche Banken bereiten sich auf eine Welle von Gebühren-Rückforderungen ihrer Kunden vor. Wie viel an Belastungen auf die Institute durch ein zuungunsten der Banken ausgefallenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) genau zukommt, lasse sich allerdings noch nicht abschätzen, hieß es am Dienstag in Finanzkreisen.
Es sei davon auszugehen, dass erst in ein paar Wochen ein Überblick über die konkreten Auswirkungen des Urteils vorliege, das der BGH Ende April gefällt hat. (AZ: XI ZR 26/20) Verbraucherschützer erwarten, dass Bankkunden weitreichende Rückerstattungsansprüche geltend machen können.
Zahlreiche Anwälte kümmern sich nun um die Auswertungen der schriftlichen Urteilsbegründung, die den Banken inzwischen vorliegt. Die deutschen Geldhäuser wie Deutsche Bank und Commerzbank sowie Sparkassen und Volksbanken halten sich mit offiziellen Einschätzungen bislang zurück.
Rückforderungen bis mindestens 2018 möglich
Beim Bankendachverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hieß es, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum Rückerstattungen an Kunden erfolgen könnten, lasse sich nicht pauschal beantworten. Dies sei eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale forderte die Banken auf, zügig zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückzuerstatten und bestimmte Vertragsänderungen rückgängig zu machen. Laut dem Branchenportal »Finanz-Szene« können Kunden rückwirkend bis mindestens zum Jahr 2018 Gebühren zurückverlangen. Verbraucherschützer arbeiten dafür offenbar an Standardformularen für die Rückforderungen.
Das oberste deutsche Berufungsgericht hatte Ende April in einem Verfahren gegen die Postbank geurteilt, dass Banken nicht einfach ihre Gebühren ändern können, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Die Bafin hatte daraufhin von gravierenden Folgen für die ganze Branche gesprochen und vor Belastungen gewarnt, die im schlimmsten Fall die Hälfte der Jahresgewinne der Banken kosten könne. Zur schriftlichen Urteilsbegründung wollte sich die Finanzaufsichtsbehörde nicht äußern. Offen ist auch, ob andere Branchen ebenfalls betroffen sind.