Konzerneigner
Niedersachsen behält Vetorecht bei VW
Die Koalition ist sich über ein neues VW-Gesetz einig. Niedersachen, zweitgrößter Eigner des Autobauers, behält seine Sperrminorität bei Aktionärsversammlungen des Konzerns. Außerdem stärkt die Neuregelung die Position der Arbeitnehmer.
Hamburg - Volkswagen werde außerdem auch in Zukunft Produktionsstätten nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat verlagern können, berichtet die "Bild"-Zeitung. Kommende Woche solle das Kabinett das neue VW-Gesetz beschließen, berichtet das Blatt ohne Angaben von Quellen.
Nach Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es aber dabei bleiben, dass wichtige Beschlüsse bei Volkswagen
nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer Stimme auf den Aktionärsversammlungen gefasst werden können. Das Land Niedersachsen, nach Porsche
zweitgrößter VW-Eigner, könnte somit derartige Entscheidungen weiterhin blockieren.
Eine politische Einigung über die Novelle des VW-Gesetzes sollte noch vor der Sommerpause erreicht werden. Die Neufassung war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst zentrale Punkte des VW-Gesetzes von 1960 gekippt hatte. Im Kern ging es ihm dabei um die Begrenzung des Stimmrechts für die Aktionäre, unabhängig von ihrem Kapitalanteil, auf 20 Prozent, die er ablehnte.
Faktisch führte die 20-Prozent-Regelung dazu, dass Niedersachsen mit seinen 20,3 Prozent der Stammaktien auf der Hauptversammlung wegen einer niedrigen Präsenz die Mehrheit hatte. Damit würden Privatinvestoren insbesondere auch aus dem Ausland von Investitionen in das Unternehmen abgehalten, monierte der EuGH.