Ladenschluss Clement begrüßt Urteilsspruch
Berlin - Weit reichende Änderungen seien künftig durch die Länder zu treffen, sagte die Sprecherin am Mittwoch in Berlin. Über die gesetzliche Regelung der Länder-Zuständigkeit für den Ladenschluss solle nach Clements Auffassung in der Föderalismuskommission beraten werden.
Die Federführung der Länder bei etwaigen Änderungen könne nach Clements Ansicht zu flexiblen und unbürokratischen Lösungen führen. Grundsätzlich müssten verlängerte Ladenöffnungszeiten keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Handel bringen, sondern könnten auch der Verbesserung dienen. Der Minister habe auch die Klarstellung des Gerichtes begrüßt, dass die Sonn- und Feiertagsruhe durch die Verfassung geschützt sei.