Umweltkatastrophen Länder fordern Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden

Nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr entbrannte eine Debatte um die finanziellen Folgen des Klimawandels. Nun fordern die Bundesländer eine verpflichtende Versicherung gegen Naturgefahren.
Gebäudeschäden in Ahrweiler (Archiv): Nur ein Bruchteil versichert

Gebäudeschäden in Ahrweiler (Archiv): Nur ein Bruchteil versichert

Foto: Sascha Steinbach / EPA

Die Flutkatastrophe im vergangenen Sommer hat gezeigt, welche Auswirkungen Naturkatastrophen auf ganze Landstriche haben können. Zahlreiche Menschen verloren ihr Leben, die Schäden gingen in die Milliarden. Um zumindest die finanziellen Folgen künftig besser zu bewältigen, haben sich die Bundesländer jetzt für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen. Die Regierungschefs stimmten einem dementsprechenden Antrag von Baden-Württemberg zu.

Der Bund soll nun bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten. Zuvor hatten die Justizminister bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung verfassungsrechtlich möglich ist.

Geringe Absicherung

Mit einer Elementarschadenversicherung können sich Hausbesitzer zumindest vor den finanziellen Auswirkungen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser schützen. Doch selbst im von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Rheinland-Pfalz tut das nur ein Teil. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind dort lediglich 42 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert.

Anders in Baden-Württemberg, wo 94 Prozent der Immobilien gegen Elementarschäden versichert ist. In allen übrigen Ländern liegt die Quote zwischen 28 Prozent (Bremen) und 53 Prozent (NRW). Aus Sicht vieler Fachleute ist Deutschland somit finanziell nur unzureichend gegen Katastrophen gewappnet.

Verbraucherschützer pochen auf Grundrechte

Aus Sicht von Verbraucherschützern stellt eine Pflichtversicherung einen großen Eingriff in die Grundrechte dar. Auch die Kosten sind nicht zu unterschätzen: In der niedrigsten Stufe gibt es die Versicherung bereits für unter 100 Euro, wie aus Daten der Stiftung Warentest hervorgeht. In der höchsten Klasse übernehmen Versicherer dafür oft nicht das vollständige Risiko. Es können also hohe Selbstbehalte und Prämien von mehreren Hundert Euro pro Jahr anfallen.

Die Versicherungswirtschaft betont zudem, dass eine Pflichtversicherung bei verfassungskonformer Umsetzung enge Grenzen habe. Sie werde am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hoch gefährdete Gebäude oder nur für Neubauten. Bestandsbauten oder Gebäude in Gebieten, die nicht als hochrisikogefährdet gelten, seien dann nicht versichert. Auch die Prämienhöhen und die Frage, ob Versicherte in einer besonders gefährdeten Region mehr zahlen müssten als andere, muss erst noch geklärt werden.

rai/dpa
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