Lindt gegen Hauswirth
Bitterer Streit um süße Häschen
Dürfen Schoko-Hersteller ihre Osterhasen in Goldfolie kleiden? Es kann nur einen geben, erklärt die Schweizer Firma Lindt und will österreichischen Hoppel-Produzenten das Fell über die Ohren ziehen. Der Mümmelmann-Fall beschäftigt die höchsten Gerichte.
Luxemburg - Schon Wilhelm Busch wusste, dass Osterhasen es nicht leicht haben: "Es ist das Osterfest alljährlich für den Hasen recht beschwerlich", schrieb der Dichter im 19. Jahrhundert über die Vierbeiner, die einmal im Jahr für Schokolade und bunte Eier sorgen müssen. Dabei ahnte er damals noch nicht, dass es einmal zwei goldene Hasen geben würde, die sich das Leben gegenseitig schwermachen.
Schokohasen von Hauswirth (l.) und Lindt: Streit um Verwechslungsgefahr
Foto: Christian Fürst/ picture-alliance/ dpa
Doch der Reihe nach: In Deutschland gibt es um die Osterzeit zwei Hasen, die um die Wette hoppeln - weitläufig als Schmunzel- und Goldhase bekannt. Der Schmunzelhase ist lilafarben und in dieser Geschichte zu vernachlässigen. Der Goldhase ist - wie der Name vermuten lässt - ein in goldene Folie eingewickelter Schokoladenhase, der an einem roten Band ein Glöckchen um den Hals trägt.
Der Hase wird von der Schweizer Firma Lindt & Sprüngli hergestellt und ist der Inbegriff des Osterhasen.
Jeder vermeintlichen Kopie wird nachgespürt
Zumindest in Deutschland. Mehr als 87 Millionen Goldhasen verkaufte Lindt hier allein in diesem Jahr - und dieses Geschäft will man sich nicht verderben lassen. Deshalb klagt das Schweizer Unternehmen seit Jahren gegen all die Mitbewerber, die es wagen, Schokohasen zu produzieren, die dem eigenen auch nur im Geringsten ähnlich sehen. Geht es nach den Schweizern, sollen Herstellung und Verkauf dieser Konkurrenz-Hasen verboten werden.
Um künftige Nachahmer abzuschrecken, meldeten die Konditoren aus der Schweiz ihren "Goldhasen" im Jahr 2000 auch gleich als Marke an. Im Ausland spüren die Schweizer jeder vermeintlichen Kopie nach. Das hat in den vergangenen Jahren die fränkische Confiserie Riegelein zu spüren bekommen, die sich seit Jahren gegen ein Osterhasen-Verbot wehrt.
Zudem gab es Rechtsstreits in Polen und in Österreich. Und die alpenländischen Kollegen wollen sich dem Schokohasen-Diktat nicht beugen: Die Firma Hauswirth aus dem österreichischem Kittsee wehrt sich mit juristischen Kniffen: Man selbst verkaufe seinen - im Übrigen mit einem rot-weißen Bändchen geschmückten - Hasen bereits seit 1962, heißt es bei dem Unternehmen. Und damit lange, bevor Lindt im Jahr 1994 mit seinem Goldhasen den österreichischen Markt betrat. Die Markenanmeldung sei deshalb nichts anderes, als der "bösgläubige" Versuch der Schweizer, andere goldfarbene Häschen vom Markt zu verdrängen.
Bislang keine "Bösgläubigkeit" zu erkennen
Über den juristischen Begriff der "Bösgläubigkeit" musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt urteilen - und kam zu einem eindeutig uneindeutigen Ergebnis: Allein das Wissen um ein ähnliches Produkt sei bei der Markenanmeldung noch nicht als "Bösgläubigkeit" zu werten - es komme darauf an, alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen. Das muss aber jetzt wieder der Oberste Gerichtshof in Wien entscheiden.
Das heißt: Der Streit ums goldene Häschen wird weitergehen. Gelingt es den Österreichern nicht, den Schweizern ihre "Bösgläubigkeit" nachzuweisen, werden die rot-weiß-geschmückten Hasen wohl aus dem Regal verschwinden.
Vielleicht können sich die enttäuschten Konditoren bei der Suche nach Alternativen hier wieder an Wilhelm Busch halten - und künftig andere Osterleckereien produzieren. "Das weiß ein jeder, wer's auch sei, gesund und stärkend ist das Ei."