Maskenaffäre um Fynn Kliemann Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Tom Illbruck ein

Im Maskenskandal rund um den Influencer Fynn Kliemann wurde auch gegen dessen Geschäftspartner Tom Illbruck ermittelt. Nun wurde das Verfahren nach SPIEGEL-Informationen eingestellt – ohne Geldbuße.
Unternehmer Illbruck, Kliemann: Ärger mit Masken

Unternehmer Illbruck, Kliemann: Ärger mit Masken

Foto: Paula Tayeboun

Die Staatsanwaltschaft Stade hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Unternehmer Tom Illbruck im Zusammenhang mit dem Maskenskandal rund um den Influencer Fynn Kliemann eingestellt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL.

Im Kern ging es bei den Ermittlungen um die Frage, ob Illbrucks frühere Firma »Global Tactics« während der Coronapandemie bewusst die Herkunft von Schutzmasken, die unter Kliemanns Namen vertrieben wurden, verschwiegen hatte. Ein Großteil der Masken kam nicht, wie angekündigt, aus Europa, sondern wurde in Asien gefertigt. Das zeigten Recherchen des »ZDF Magazin Royale« im Mai 2022.

Beide Beteiligten hatten eine bewusste Irreführung stets bestritten, Kliemann hatte jedoch eingeräumt, »falsche Entscheidungen getroffen« zu haben. In einem SPIEGEL-Interview, kurz nach den Enthüllungen, sagte der Influencer: »Ich glaube, ich fand es einfach toll, im Rampenlicht zu stehen und von allen gelobt zu werden.«

20.000-Euro-Deal für Kliemann

Bereits im März hatte die Staatsanwaltschaft Stade ihre Ermittlungen gegen Kliemann vorläufig eingestellt, allerdings nur dank der Zahlung einer fünfstelligen Summe. Beide Seiten hätten sich darauf geeinigt, dass der Influencer 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahle, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft damals. Neben einem Betrugsverdacht sei es vor allem um einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegangen, hieß es.

Illbruck hatte einen ähnlichen Deal in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt: »Ich möchte vollumfänglich geklärt haben, dass die Vorwürfe rechtlich nicht haltbar sind«, sagte er zuletzt der Nachrichtenagentur dpa. Diese Klärung ist nun zumindest aus juristischer Sicht erfolgt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Unternehmer wegen Betrugs wurde ohne Auflage eingestellt – wegen Geringfügigkeit.

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