Nach Affäre mit Mitarbeiterin US-Börsenaufsicht verhängt Geldstrafe gegen früheren McDonald’s-Chef

Früherer McDonald’s-Chef Stephen Easterbrook: »Aktionäre in die Irre geführt«
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Der frühere Chef der Schnellrestaurantkette McDonald’s, Stephen Easterbrook, hat nach Angaben der US-Börsenaufsicht SEC einer Strafzahlung von 400.000 Dollar zugestimmt, weil er es versäumt habe, unangemessene Beziehungen zu Mitarbeiterinnen im Konzern offenzulegen. Zudem habe Easterbrook in ein fünfjähriges Betätigungsverbot in Führungspositionen eingewilligt, teilte die SEC am Montag mit.
Easterbrook war im Jahr 2019 von seinem Arbeitgeber gekündigt worden, weil er entgegen der Unternehmensrichtlinien eine einvernehmliche Beziehung mit einer Mitarbeiterin geführt hatte. In der Trennungsvereinbarung mit McDonald’s habe es aber geheißen, dass Easterbrook das Unternehmen ohne besonderen Grund verlasse, teilte die Börsenaufsicht weiter mit. Das habe es ihm erlaubt, eine »substanzielle Eigenkapitalvergütung« beizubehalten – auf Kosten der Anleger.
Der frühere Konzern-CEO hatte die Millionenabfindung bereits im Jahr 2021 zurückgezahlt. McDonald’s hatte im August 2020 auf Basis eigener Nachforschungen erklärt, Easterbrook habe vor seiner Entlassung »sexuelle Beziehungen« mit drei weiteren Angestellten geführt. Außerdem habe er einer der Frauen, mit der er eine Affäre gehabt habe, Aktienoptionen im Wert von mehreren Hunderttausend Dollar gewährt. Der frühere Konzernchef habe das Unternehmen »belogen« und »Beweise für unangemessenes persönliches Verhalten zerstört«. Die Burgerkette verklagte Easterbrook daraufhin, schließlich kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.
Laut der Klage von McDonald’s waren »Dutzende Nackt-, Halbnackt- oder sexuell eindeutige Fotos und Videos von mehreren Frauen, einschließlich Fotos dieser Angestellten des Unternehmens«, gefunden worden. Easterbrook hatte die Fotos demnach von seinem beruflichen E-Mail-Konto an seinen privaten E-Mail-Account geschickt.
Börsenaufsicht nimmt McDonald’s in Schutz
Die SEC erklärte nun in ihrer Stellungnahme, dass auch McDonald’s mit der ursprünglichen Gewährung der Abfindung gegen die Regeln der Börsenaufsicht verstoßen habe. Da das Unternehmen im Verlauf der Ermittlungen jedoch umfangreich kooperiert habe, werde von finanziellen Sanktionen abgesehen.
Für Easterbrook gelte dies nicht. Indem er das Ausmaß seines Fehlverhaltens während der internen Untersuchung des Unternehmens verschwiegen habe, habe er das Vertrauen gebrochen und die Aktionäre »letztendlich in die Irre geführt«.