Die Römer konnten Asterix und Obelix nie etwas anhaben, vor dem Europäischen Gerichtshof aber sind die Gallier nun unterlegen: Der Asterix-Verlag Editions Albert René ist mit dem Versuch gescheitert, die Handy-Marke "Mobilix" verbieten zu lassen.
Luxemburg - Das oberste Europäische Gerichtshof hat die aufsässigen Gallier heute mit nüchternen Worten in ihre Schranken verwiesen. Die Comic-Verleger hätten kein Exklusivrecht auf die Endsilbe "-ix", entschieden die Richter in erster Instanz und wiesen damit die Klage des Verlags Editions Albert René ab. Auch zwischen dem dicken Obelix und dem Handy "Mobilix" bestehe trotz Namens-Ähnlichkeit "keine Verwechslungsgefahr". Andere Markennamen mit derselben Wortwendung können damit ebenfalls urheberrechtlich geschützt werden.
Der inzwischen zum Telefonkonzern TeliaSonera zählende dänische
Mobilfunkanbieter Orange A/S, damals noch eine France-Télécom-Tochter, hatte die europäische Marke "Mobilix" 1997 beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registrieren lassen. Asterix-Vater Albert Uderzo und sein Verlag legten Widerspruch ein: Albert René sah vor allem das Markenzeichen "Obeli'" und dessen "-ix" als charakteristisches Merkmal der gesamten Markenfamilie "Asterix" in Gefahr.
Die "begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen" seien zudem geeignet, "die zwischen ihnen gegebene klangliche und etwaige bildliche Ähnlichkeit zu neutralisieren", erklärten die Richter trocken. Weder "Mobilix" noch "Obelix" hätten zudem in irgendeiner der EU-Amtssprachen eine bestimmte Bedeutung. Die Niederlage muss aber für die Gallier nicht endgültig sein. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
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