Richtlinie gegen Verschwendung EU verbietet Vernichtung fabrikneuer Textilien

Gesammelte unverkaufte Kleidung
Foto: Spencer Platt / Getty ImagesDas Vernichten fabrikneuer Textilien oder Schuhe soll in Europa künftig weitgehend tabu sein. Das sieht die sogenannte Ökodesign-Verordnung vor, auf die sich die EU-Länder am Montag grundsätzlich in Brüssel einigten.
Das neue Gesetz werde »dafür sorgen, dass Europa bei den zentralen Gütern des täglichen Gebrauchs Nachhaltigkeit zum Standard macht«, sagte der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold (Grüne).
Die EU will damit unter anderem der Fast Fashion einen Riegel vorschieben: Textilien oder Schuhe, die massenweise produziert werden, aber im Schredder landen, wenn sie keinen Abnehmer finden. Durch den Onlinehandel hat sich diese Praxis laut EU verstärkt. Ausnahmen sind für kleine und mittelgroße Unternehmen vorgesehen.
Zudem sollen in der EU künftig nur noch Produkte zugelassen werden, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind. Ein »digitaler Produktpass« soll Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben.
Die Bundesregierung hätte sich nach Giegolds Worten noch schärfere Vorschriften gewünscht – »um zu sichern, dass diese Standards auch in Zukunft immer höher sind als das, was wir in anderen Teilen der Welt sehen«. Die neuen Regeln treten in Kraft, nachdem sich Europaparlament und Mitgliedsländer auf eine gemeinsame Fassung des Gesetzestextes geeinigt haben.
Bereits im November wurden Ökodesign-Regeln abgestimmt, wonach Hersteller von Handys und Tablets verpflichtet werden, bestimmte Ersatzteile wie Displays und Akkus sieben Jahre lang zur Verfügung zu stellen. Informationen über Reparatur und Softwareupdates müssen für fünf Jahre vorgehalten werden. So wollen die EU-Staaten einen Weg »raus aus der Wegwerfgesellschaft« beschreiten, wie es Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) im November beschrieb. Für Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Geräte gelten die Anforderungen schon seit März 2021.