Neue Arbeitsverträge Post-Konkurrenten umgehen Mindestlohn
Ratingen/Köln - Das Gesetz ist eindeutig: Wer als Briefzusteller arbeitet, muss seit dem 1. Januar 2008 im Westen mindestens 9,80 Euro verdienen, im Osten sind es 8,00 Euro. Doch die Konkurrenten der Deutschen Post umgehen diese Regelung einfach: Sie zahlen ihren Mitarbeitern deutlich weniger.
Das Unternehmen TNT bestätigte heute, es entlohne seine rund 4000 Beschäftigten nach dem kürzlich geschlossenen "Tarifvertrag für Mehrwertdienstleistungen". Diese "Mehrwertdienstleistungen" seien etwas anderes als "Briefzustellung" - und deshalb gelte das Mindestlohngesetz nicht. Konkret bedeutet das für die Beschäftigten eine deutlich niedrigere Lohnuntergrenze, nämlich 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro im Osten.
Auch der Post-Konkurrent Pin teilte mit, die weitere Bezahlung der Beschäftigten werde "juristisch und wirtschaftlich geprüft". Derzeit würden die Mitarbeiter noch "ganz unterschiedlich" bezahlt. Ein Sprecher deutete an, dass bei einem entsprechenden Ergebnis der Prüfung auch weniger als der Mindestlohn gezahlt werden könnte.
Die "Frankfurter Rundschau" berichtet, dass die Mitarbeiter der Citipost Bremen, an der TNT nach eigenen Angaben 25,1 Prozent besitzt, kürzlich eine "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" erhalten haben. Demnach sind die Beschäftigten, die bisher "Mitarbeiter in der Postzustellung" waren, künftig "im Bereich der Mehrwertdienstleistung" beschäftigt. Eine TNT-Sprecherin wollte sich dazu nicht äußern.
Notfalls vor Gericht
Die Gewerkschaft Verdi kündigte Protest an: "Die TNT-Beschäftigten haben Anspruch auf den Post-Mindestlohn wie ihre Kollegen bei den anderen Postdiensteanbietern auch", sagte eine Sprecherin. TNT kontert, dass dies notfalls die Gerichte entscheiden müssten.
Der niedrigere Lohn für "Mehrwertdienstleister" war jüngst zwischen der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) ausgehandelt worden. Der BdKEP will den Lohn durch Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg für bindend erklären lassen. Sowohl die Gewerkschaft als auch der Arbeitgeberverband waren erst in den vergangenen Monaten gegründet worden. Sie vertreten die Interessen der Post-Konkurrenten.
Auf der anderen Seite steht der Arbeitgeberverband Postdienste (AGV), der die Interessen der Deutschen Post vertritt. Der AGV hatte den zum Jahreswechsel für alle Briefzusteller verbindlich erklärten Mindestlohn mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt.
Der AGV veröffentlichte heute ein Gutachten der Universität Oldenburg, wonach alle Unternehmen, die überwiegend Briefsendungen befördern, den Mindestlohn bezahlen müssen. Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags sei "verfassungs- und europarechtlich zulässig", teilte der AGV unter Berufung auf das Gutachten des Arbeitsrechts-Professors Thomas Blanke mit.
CDU-Arbeitnehmer für weitere Mindestlöhne
Der Tarifvertrag habe "Vorrang vor anderen Regelungen, die nur Teilbereiche des Briefmarktes, wie so genannte Mehrwertdienste, erfassen. Das Gutachten bezweifle außerdem, dass es sich bei der GNBZ tatsächlich um eine Gewerkschaft handle. Vielmehr sei die GNBZ eher eine "Vereinigung zur Verfolgung von Arbeitgeberzielen".
Auf politischer Ebene geht der Mindestlohnstreit unterdessen weiter. Erstmals haben sich die Arbeitnehmer in der Unions-Bundestagsfraktion offen für Mindestlöhne in weiteren Branchen gezeigt. Dort wo es eine Erosion der Löhne gebe, solle der Staat aus Gründen fairen Wettbewerbs und bei öffentlichem Interesse einen Tarif-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Gerald Weiß (CDU). Für Dienstleistungsbranchen mit scharfem Wettbewerb und hohem Arbeitskostenanteil mit Arbeitskräften auch aus dem Ausland sei dies denkbar.
Weiß betonte aber: "Es ist nicht unsere Sache, jetzt Branchen zu definieren." Die Initiative müsse von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehen.
wal/AFP/dpa-AFX/Reuters