Neue Richtlinie
Verbraucherschützer warnen vor Mogelpackungen
Kleinere Füllmenge, gleicher Preis: Verbraucherschützer rechnen damit, dass mehr Hersteller von Lebensmitteln und Haushaltsprodukten künftig mehr als bisher mogeln - ab dem 11. April fallen die verbindlichen Vorgaben für Packungsgrößen weg.
Hamburg - Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor versteckten Preiserhöhungen im Handel. Vom 11. April 2009 an entfielen fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel, weil eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werde, teilte die Verbraucherschützer am Dienstag mit.
Einkauf im Supermarkt: Warnung vor versteckten Preiserhöhungen
Foto: DDP
Bisher gab es genaue Vorschriften, welche Füllmengen oder Verpackungsgrößen im Handel erlaubt waren. Diese Vorgaben entfallen jetzt für eine ganze Reihe von Produkten wie Milch, Fruchtsäfte, Limonade, Zucker oder Schokolade. Künftig wird das Nebeneinander unterschiedlicher Verpackungsgrößen oder Füllmengen möglich. Auch die Verbraucherzentrale Bayern befürchtet, dass damit versteckten Preiserhöhungen weiter Vorschub geleistet wird, denn die Hersteller haben mit der neuen Verordnung die Möglichkeit, mit geringeren Füllmengen und gleichen Preisen zu mogeln.
Ein Test der Verbraucherschützer ergab: In einer Windelpackung war weniger drin, was einer Preiserhöhung von zehn Prozent entsprach. Bei einem Geschirrspülmittel kam das geringere Gewicht einem Aufschlag von einem Fünftel gleich. Auch bei Obst und Gemüse aus Supermärkten stieß die Verbraucherzentrale auf solche "Mogelpackungen": Paprika gab es in Plastikfolie zu 400 Gramm statt in 500-Gramm-Gebinden. Cocktail-Tomaten waren mit kleineren 400-Gramm- statt 500-Gramm-Verpackungen im Angebot.
"Nur anhand des erhöhten Grundpreises können Verbraucher den Anbietern auf die Schliche kommen", sagt Armin Valet von der Zentrale. Doch werde der Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Außerdem sei er gesetzlich nur für Gewichts- und Volumenangaben vorgeschrieben. Für Produkte, die pro Stück abgegeben werden (zum Beispiel Feuchttücher, Toilettenpapier), ist er nicht zwingend. Auch zu viel Luft in einer Verpackung kann gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. "Das muss von Fall zu Fall geprüft werden."
kaz/dpa/sid
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