Neue Steuerabrechnung Deutsche werden durchnummeriert - Datenschützer protestieren
Berlin - Der Versand der Schreiben wird über 1000 Tonnen Papier verschlingen - es ist die größte Versandaktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Aufwand wundert nicht: Schließlich muss jedem Einwohner des Landes seine neue elfstellige Steueridentifikationsnummer (TIN) mitgeteilt werden. Die Steuer-ID soll Bürger und Beamte von lästiger Bürokratie befreien und spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht werden. Ab 2011 soll es keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr geben, wie das Finanzministerium mitteilte.
Gespeichert werden unter der Nummer: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und im Todesfall der Sterbetag. Finanz-Staatssekretär Axel Nawrath nannte die bundeseinheitliche Identifikationsnummer einen entscheidenden Schritt in Richtung des elektronischen Zeitalters. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt aus den zwanziger Jahren.
Nach Einführung der TIN sollen Änderungen in den persönlichen oder beruflichen Verhältnissen der Arbeitnehmer automatisch übermittelt werden. Die Beschäftigten müssen sich dann auch nicht mehr um die Ausstellung der Lohnsteuerkarte oder die Übermittlung an ihre Firma kümmern; die Mitteilung der TIN und des Geburtsdatums reicht. Da die Lohnbuchhaltung in fast allen Unternehmen inzwischen sowieso per Computer läuft, sparen auch die Betriebe Arbeit. Ursprünglich sollte die TIN schon seit Juli 2007 nach und nach vergeben werden. Dieser Termin wurde aber mehrfach verschoben.
Der Bund der Steuerzahler sieht die neue Nummer kritisch. Es sei zu befürchten, "dass andere Behörden auf die steuerlichen Daten zugreifen wollen. Damit könnte die Steueridentifikationsnummer auch außerhalb des Bundeszentralamts für Steuern zur Anwendung kommen", sagte Bundesgeschäftsführer Rainer Holznagel. Er forderte den Gesetzgeber auf, "alles dafür zu tun, dass das Steuergeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstauskunft gewahrt bleiben". Die Kosten für die TIN-Einführung schätzt der Steuerzahlerbund auf 38 Millionen Euro.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bereits mehrfach vor Missbrauch im Zusammenhang mit der neuen TIN gewarnt. Er sehe die Gefahr, dass die derzeitige Zweckbindung durch Gesetzesänderungen aufgeweicht werde und diese Daten für viele andere Zwecke genutzt würden, hatte Schaar unter anderem erklärt.
ase/AP/dpa-AFX