Neumünster
Outlet-Center darf nach Gerichtsurteil wieder öffnen
In Schleswig-Holstein darf ein großes Outlet-Center wieder öffnen. Es sei nicht zu erkennen, warum die Hygieneregeln dort nicht ebenso gut umzusetzen seien wie anderswo, urteilte das Gericht.
Ein Outlet-Center in Neumünster darf nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) wieder öffnen. Zuvor hatte die Betreiberin des Centers, das über 122 Ladengeschäfte verfügt, von denen 121 unter 800 Quadratmeter groß sind, einen entsprechenden Antrag auf Öffnung gestellt.
Nun urteilte das OVG: Die Schließung der Geschäfte aus Gründen des Infektionsschutzes verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Per einstweiliger Anordnung gegenüber dem Land Schleswig-Holstein setzte es das landesrechtliche Gebot zur Schließung außer Vollzug (Az. 3 MR 9/20). Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Es sei für das Gericht nicht zu erkennen, warum die Umsetzung besonderer Hygiene- und Zugangsmaßnahmen in einem Outlet-Center nicht mindestens ebenso zu gewährleisten sei wie in Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Einkaufszentren, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Eine überregionale Anziehungskraft des Outlet-Centers für Kunden aus Dänemark, Hamburg oder Niedersachsen spiele wegen des fortgeltenden Verbots der Einreise nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken keine Rolle.
Die weitere Schließung des Outlet-Centers sei demnach "eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber anderen Einzelhandelsgeschäften und Einkaufszentren (...), deren Öffnungsmöglichkeiten mittlerweile gelockert worden sind", teilte das Gericht mit.
In Rheinland-Pfalz hatte es über die Öffnung des Outlet-Centers in Zweibrücken Streit gegeben. Politiker hatten befürchtet, durch die Öffnung könnten Besucher aus den Benelux-Ländern angelockt werden - die Eindämmung des Coronavirus würde dadurch womöglich erschwert.
fek/dpa
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