Geschützte geografische Angabe Ahle Wurscht ist jetzt europaweit geschützt

Was macht die Ahle Wurscht aus, mal abgesehen von der Zubereitung? Dass sie aus Nordhessen kommt. Sie genießt nun den gleichen Schutz wie Nürnberger Lebkuchen oder Schwarzwälder Schinken.
Ahle Würschte in einer nordhessischen Landfleischerei

Ahle Würschte in einer nordhessischen Landfleischerei

Foto: Uwe Zucchi / dpa

Die EU-Kommission hat der nordhessischen Ahle Wurscht das Schutzsiegel »geschützte geografische Angabe (g.g.A.)« erteilt. Wie die Hessische Staatskanzlei mitteilt, ist die traditionelle Spezialität damit seit vergangener Woche ein europaweit geschützter Begriff, der in einer Reihe mit Nürnberger Lebkuchen, Schwäbischen Spätzle und der Frankfurter Spezialität Grüne Soße steht.

»Mit dieser Entscheidung darf sich ein Wursterzeugnis nur dann Ahle Wurscht nennen, wenn sie in Nordhessen hergestellt wurde. Das heißt, die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung sowie der Reifungsprozess der Wurst muss in diesem geografischen Gebiet stattfinden«, erklärt die Staatskanzlei. Hessens Europaministerin Lucia Puttrich gratulierte den Antragstellerinnen und -stellern. »Die Auszeichnung eröffnet regionalen Anbietern auch neue Vermarktungs- und Marketingstrategien«, sagte sie laut Mitteilung.

Das Besondere an der luftgetrockneten oder geräucherten Mettwurst sind die Warmverarbeitung und die Naturreifung. Die Schweine werden für die Verwendung in der Ahle Wurscht länger gemästet als gewöhnlich und müssen bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von durchschnittlich mindestens 125 Kilogramm aufweisen. Neben dem Begriff »Ahle Wurscht« sind laut EU auch die Bezeichnungen »Feldkieker«, »Dürre Runde«, »Ahle Worscht« oder »Stracke« zulässig.

Entscheidung gegen Verbrauchertäuschung

Die geschützten geografischen Angaben wurden 1992 in der EU zum Schutz und zur Förderung traditioneller regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Gegen die Entscheidung der EU kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Einspruch erhoben werden.

Produkte mit geschützten Herkunftsbezeichnungen müssen die Region oder Stadt nicht immer im Namen tragen, wie etwa bei den Spreewälder Gurken. Es kann sich auch um typische Gerichte wie Feta handeln, die stark mit einer Gegend oder einem Land, hier Griechenland, verbunden sind. Allerdings greifen Hersteller dann oft auf Umgehungsnamen zurück, wenn sie ähnliche Produkte anbieten, im Fall des Feta etwa »Hirtenkäse«, »Käse nach Feta-Art« oder »Balkankäse«. Der Europäische Gerichtshof hat vor zwei Jahren entschieden, dass auch so etwas verboten sei, wenn so die Verbraucher getäuscht würden. Die Umsetzung dieser Entscheidung obliegt den einzelnen europäischen Staaten.

mamk/dpa

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