OECD-Vergleich Deutsches Steuersystem begünstigt Ein-Verdiener-Ehe
Berlin/Paris - In einer Tageszeitung vom Dienstag findet sich eine Karikatur zum in der CDU gärenden Steuerstreit. Die Zeichnung mit dem Titel "Aktueller Stand der Wahlprogramme" zeigt die Kanzlerin. Über ihr ist ein Banner gespannt. Darauf steht: "Im Prinzip wollen wir die Steuern senken, wissen nur noch nicht genau, wann und wie viel, und fürchten eigentlich, dass wir es uns nicht leisten können."
Dass die Kanzlerin trotz Finanzkrise die Aussicht auf mögliche Steuersenkungen verteidigt, ist natürlich Wahlkampf - Fakt ist aber auch, dass in Deutschland die Steuern noch immer so hoch sind wie in kaum einem anderen Land.

Kanzlerin Merkel, Minister Steinbrück: Hohe Steuerlast für Geringverdiener
Foto: DDPWie aus einer aktuellen OECD-Studie hervorgeht, ist die Belastung der Arbeitseinkommen zwar im Jahr 2008 leicht gesunken. Unter den 30 OECD-Ländern kommt Deutschland aber immer noch auf den zweithöchsten Wert.
Vor allem deutsche Gering- und Durchschnittsverdiener müssen demnach im internationalen Vergleich eine der höchsten Sozialabgaben- und Steuerlasten schultern. So beliefen sich 2008 in Deutschland Steuern und Sozialabgaben für einen alleinstehenden Geringverdiener auf 47,3 Prozent der Arbeitskosten. Bei Spitzenverdienern lag Deutschland mit 52,6 Prozent der Arbeitskosten auf Platz vier hinter Belgien, Ungarn und Frankreich.
Steuerlasten im internationalen Vergleich
Land | Steuerlast 2008 | Entwicklung seit 2007 |
---|---|---|
Belgien | 56,0 | +0,20 |
Ungarn | 54,1 | -0,44 |
Deutschland | 52,0 | -0,57 |
Frankreich | 49,3 | + 0,04 |
Österreich | 48,8 | +0,20 |
Italien | 46,5 | 0,25 |
Niederlande | 45,0 | + 0,69 |
Schweden | 44,6 | -0,71 |
Finnland | 43,5 | -0,06 |
Tschechien | 43,4 | +0,46 |
"Auch bei Paaren und Familien unterscheidet sich die Verteilung der Abgabenlast in Deutschland deutlich von der anderer OECD-Länder", heißt es weiter. Für Verheiratete mit nur einem Erwerbstätigen liege sie eher im Mittelfeld. Bei einem Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern lande Deutschland auf Platz zehn. Wenn beide Partner arbeiten, liege Deutschland bei der Abgabenlast wieder in der Spitze. "Damit setzt das deutsche Steuer- und Abgabensystem wenig wirtschaftliche Anreize, die Erwerbsarbeit auf beide Partner zu verteilen."
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der die meisten wichtigen Industrienationen angehören, legt regelmäßig einen Vergleich der Steuer- und Abgabenlast der 30 Mitglieder vor. Sie wird aus der Einkommensteuer abzüglich Bartransfers wie Kindergeld plus Abgaben an die Sozialkassen berechnet. Berücksichtigt wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von Beträgen.
Als deutschen Durchschnittslohn hat die OECD einen Bruttojahresverdienst von 43.942 Euro unterstellt. Unter anderem durch geringere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland die Gesamtbelastung der Einkommen gesunken. Die OECD fordert die Bundesregierung seit längerem auf, Gering- und Durchschnittsverdiener mehr zu entlasten. Von den Maßnahmen in den vergangenen Jahren hätten vor allem Gutverdiener profitiert.
In diesem Jahr legte die OECD zum ersten Mal detaillierte Daten zur Steuer- und Abgabenlast für nahezu das gesamte Einkommensspektrum vor und brachte so eine Besonderheit des deutschen Systems ans Licht: "Anders als die progressive Einkommensteuer vermuten lässt, sinkt in Deutschland die Belastung der Arbeitseinkommen ab einem bestimmten Punkt wieder." Denn für den Teil des Einkommens, der über einer bestimmten Grenze liegt, fallen keine Sozialabgaben mehr ab. Abgesehen von Österreich und Spanien gebe es einen solchen Verlauf der Steuer- und Abgabenbelastung im vergleichbaren Einkommenssegment in keinem anderen OECD-Land.
So fallen in Deutschland bei einem Alleinstehenden mit einem Jahresgehalt von rund 63.000 Euro mit 53,7 Prozent die höchsten Abzüge durch Steuern und Sozialbeiträge an. Bei 110.000 Euro Jahresgehalt müssen dagegen nur noch 50 Prozent der Arbeitskosten, die sich aus dem Bruttoverdienst und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber zusammensetzen, an Sozialkassen und Staat abgeführt werden.