»Werden Schlichtung einberufen« Tarifverhandlungen für öffentlichen Dienst vorerst gescheitert

Drei Tage dauerte die Schlussrunde – ein Erfolg blieb aus: Die Tarifverhandlungen für die rund 2,4 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen blieben ergebnislos. Nun sollen unabhängige Schlichter nach einer Lösung suchen.
Demonstration von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rostock

Demonstration von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Rostock

Foto: BildFunkMV / IMAGO

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind gescheitert. Arbeitgeber und Gewerkschaften erzielten in der letzten von drei geplanten Verhandlungsrunden kein Ergebnis. »Am Ende mussten wir feststellen, dass die Unterschiede nicht überbrückbar waren«, sagte Ver.di-Chef Frank Werneke. Ver.di habe das Scheitern der Verhandlungen erklärt, sagte Werneke. Die Gewerkschaftsgremien hätten dies einstimmig beschlossen. Entsprechend äußerte sich auch der Chef des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach.

Kurz darauf teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit: »Wir werden jetzt die Schlichtung einberufen.«

Faeser und die Verhandlungsführerin der Kommunen, Karin Welge, bedauerten, dass die Gewerkschaften ein Scheitern erklärt hatten. Die Arbeitgeber hätten zunächst acht Prozent mehr Einkommen für eine Laufzeit von 27 Monaten angeboten. Später hätte auch eine 24-monatige Laufzeit im Raum gestanden. Das Angebot enthielt diesen Angaben zufolge einen monatlichen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. »Wir sind den Gewerkschaften sehr weit entgegengekommen«, sagte Faeser. »Aber die Gewerkschaften waren zu einer Einigung nicht bereit.«

Bei der Schlichtung machen bereits vorher bestimmte unabhängige Schlichter innerhalb festgelegter Fristen einen Lösungsvorschlag. Über diesen verhandeln die Tarifparteien dann erneut. Nach der Anrufung der Schlichtung greift eine Friedenspflicht, während der nicht gestreikt werden darf.

Forderung: 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens 500 Euro mehr im Monat

Seit Montag hatten Gewerkschaften und Arbeitgeber in Potsdam in ihrer dritten Verhandlungsrunde über die Einkommen von 2,5 Millionen Beschäftigten verhandelt. Immer wieder wechselten Gespräche der Verhandlungsspitzen und Beratungen der einzelnen Tarifpartner untereinander ab. Dabei gab es bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) viel internen Klärungsbedarf.

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Die Gewerkschaft Ver.di und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Dieser Mindestbetrag ist für sie zentral: Für die Bezieherinnen und Bezieher kleinerer Einkommen soll so ein Ausgleich für die hohe Inflation erreicht werden. Die VKA hatte einen Mindestbetrag lange abgelehnt.

Die Arbeitgeber hatten die Forderungen aber auch insgesamt als nicht leistbar zurückgewiesen. Zur zweiten Verhandlungsrunde hatten sie im Februar ein deutlich darunter liegendes Angebot vorgelegt. Sie boten fünf Prozent mehr Lohn und Einmalzahlungen von zunächst 1500 und später noch einmal 1000 Euro. Die Gewerkschaften reagierten empört und organisierten immer größere Warnstreiks.

Ver.di sieht sich durch Warnstreiks gestärkt

In den vergangenen Wochen hatten die Gewerkschaften den öffentlichen Verkehr, aber auch Kitas, Kliniken oder die Müllabfuhr mit massiven Warnstreiks teils lahmgelegt.

Ver.di sieht sich durch die massiven Warnstreiks der vergangenen Wochen gestärkt. Von der »größten Warnstreik-Beteiligung seit vielen Jahren und Jahrzehnten« sprach Ver.di-Chef Frank Werneke. Die Gewerkschaft verzeichnete über 70.000 Eintritte in den vergangenen drei Monaten.

Podcast Cover

Betroffen von den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind Angehörige etlicher Berufe – unter anderem Erzieherinnen, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Krankenschwestern, Verwaltungsangestellte, Altenpflegerinnen, Klärwerksmitarbeiter, Förster und Ärzte. Es geht um das Einkommen von über 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber und 134.000 des Bundes. Auf die Beamtinnen und Beamten soll das Ergebnis nach dem Willen der Gewerkschaften übertragen werden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes fehlten die Laufzeit für das Angebot von Bund und Kommunen sowie die Laufzeit, die von den Gewerkschaften gefordert wurde. Wir haben diese nachträglich eingefügt.

cop/dpa

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